Kreis Northeim (r). Am Montag sind in Niedersachsen weitreichende Änderungen der niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit werden in allen Landkreisen, mit einer 7-Tages- Inzidenz von unter 100, erste vorsichtige Lockerungsschritte umgesetzt. Leider hat die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Northeim am Montag bereits den dritten Tag in Folge den maßgeblichen Grenzwert von 100 überschritten. Damit gilt ab Mittwoch, 12. Mai, automatisch die sogenannte Bundesnotbremse. Die für Niedersachsen angekündigten Lockerungsschritte können damit im Landkreis Northeim vorerst nicht umgesetzt werden.

Die Bundesnotbremse hat folgende Einschränkungen zur Folge: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person eines anderen Haushaltes treffen. Außerdem greift ab 22 Uhr die sogenannte Ausgangssperre. Geschäfte des Einzelhandels, die laut der Niedersächsischen Verordnung nicht als geöffnet gelten (Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs) und derzeit nur Click&Meet anbieten dürfen, dürfen ab Mittwoch Termine nur noch mit getesteten Kundinnen und Kunden machen. Ab einem Grenzwert von 150 schließen sie ganz, Click&Collect bliebe dann erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, ausgenommen davon sind solche zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken. Friseure und Fußpflege bleiben mit FFP2-Maske und negativem Corona-Testergebnis erlaubt. Die in Niedersachsen unter Auflagen geöffneten Einrichtungen wie zoologische und botanische Gärten dürfen die Außenbereiche nur noch für getestete Kundinnen und Kunden öffnen. Individualsport ist im Freien mit max. zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt, kontaktloser Gruppensport nur noch für maximal fünf Kinder bis 14 Jahre. 

Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt, tritt die Bundesnotbremse ab dem übernächsten Tag wieder außer Kraft. Erst dann können auch die in Niedersachsen seit Montag geltenden Lockerungen im Landkreis Northeim umgesetzt werden. Seit Sonntag werden allerdings Menschen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport). Sie unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren. Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen.

Nachtrag (12:50 Uhr) vom Landkreis Northeim: Im Nachgang zu unserer nachstehenden Pressemitteilung ist richtigzustellen, dass auch im Landkreis Northeim heute (Montag, 10.5.) und morgen (Dienstag, 11.5.) die vom Land verkündeten Lockerungen (bspw. für Gastronomie und Einzelhandel) gelten und umgesetzt werden dürfen. Die Bundes-Notbremse gilt im Landkreis Northeim erst ab Mittwoch, 12.5.! Dazu wird spätestens am Dienstag (11.5.) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht werden.