Northeim (lpd). Mit der jüngsten Überarbeitung der Nieders. Coronaverordnung gelten seit Mitte der Woche wieder verschärfte Regeln für Diskotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeifen. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts im Land zu einem Anstieg der Infektionen beigetragen und teilweise auch die Verfolgung von Infektionsketten erschwert haben, gelten in diesen Bereichen nun schärfere Maßgaben: Es gilt nun unter 10 (bislang Inzidenz 10 bis 35) eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen. Die Besuchskapazität ist außerdem auf max. 50 Prozent begrenzt. Bei einer Inzidenz über 10 sind Diskotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeifen zu schließen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die strengeren Regeln gelten nicht gleich am ersten Tag des Überschreitens der Schwellenwerte 10, 35, 50 oder 100. Erst wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert überschreitet, wird am vierten Tag eine Allgemeinverfügung erlassen. Dann gelten am darauffolgenden Tag (5. Tag) die neuen Regelungen (also am übernächsten Tag nach der dreitägigen Überschreitung). Auf diese Weise soll verhindert werden, dass beispielsweise in Fällen, in denen Schwellenwerte immer wechselnd knapp über- bzw. unterschritten werden, die ständig hin und her gewechselt werden muss