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Sonntag, 29. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Das Impfzentrum in der Northeimer Stadthalle schließt, wie alle Impfzentren in Niedersachsen, Ende September. Die letzte Möglichkeit für Zweitimpfungen wird es deshalb am Freitag, 24 September 2021 geben. Bereits drei Wochen früher wird am kommenden Freitag, 3. September 2021 letztmalig die Möglichkeit für Erstimpfungen im Impfzentrum bestehen. Wer sich nach diesem Termin für eine Erstimpfung entscheidet, muss entweder das Angebot des Impfbusses in Northeim und Einbeck nutzen oder eine niedergelassene Ärztin/einen niedergelassenen Arzt aufsuchen.

Das Angebot an Erstimpfungen muss bereits zu Monatsbeginn enden, da alle Personen die im Impfzentrum geimpft wurden, dort auch die Möglichkeit der Zweitimpfung erhalten müssen. Geimpft wird ausschließlich mit dem Impfstoff von BionTech/Pfizer. Die Wartezeit für eine Zweitimpfung beträgt bei dem Impfstoff aktuell mind. 3 Wochen. Der Impfbus wird am Montag, 6. September 2021, in der Zeit von 9:30 Uhr bis 15:00 auf der Fläche vor der Cafeteria an der Berufsbildenden Schulen II in Northeim (Sudheimer Str.24, Einfahrt gegenüber Sporthalle) stationiert sein.

Am Dienstag, 7. September 2021 wird das Team mit dem Impfbus in der Zeit von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr in Einbeck, auf dem Parkplatz der Berufsbildenden Schulen (Hullerser Tor 4), Erstimpfungen durchführen. Die Zweitimpfungen finden am 27.09.21 in Northeim und am 28.09.21 in Einbeck auch wieder mit dem Bus statt. Der Impfbus wird dazu wieder an den beiden Berufsschulen stationiert sein. Das Angebot richtet sich nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler, auch alle anderen Impfwilligen können die Gelegenheit vor Ort nutzen. Zum Ablauf des Impfens: Es findet jeweils ein ärztliches Aufklärungsgespräch vor Ort statt. Die erforderlichen Unterlagen können ebenfalls vor Ort ausgefüllt werden. Mitzubringen sind ein Personalausweis und ggf. ein vorhandener Impfpass. Eine Besonderheit gilt für Kinder- und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren:

Für diese muss hier zwingend ein Elternteil oder eine sorgeberechtigte Person vor Ort anwesend sein. Sämtliche sozialen Einrichtungen vor Ort sind aufgerufen, Werbung für die Impfaktion zu machen, um Menschen, die bisher keine Möglichkeit zur Impfung annehmen konnten, zu einer Impfung zu verhelfen.

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