Northeim (lpd). Seit Donnerstag, 11. November gelten auch im Landkreis Northeim die Regelungen für eine Inzidenz über 50, nachdem die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert bereits seit mehreren Tagen überschritten hatte. Damit treten die Verschärfungen der Corona-Verordnung, die das Land vorgenommen hat, ab sofort auch im Landkreis Northeim in Kraft.
Aufgrund der auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen hat das Land Niedersachsen erste deutliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorgenommen: Niedersachsen steigt schrittweise auf 2G um. In einigen Bereichen wird der Zugang auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in der Warnstufe 1 begrenzt und Testvorgaben werden verschärft. Folgenden Neuregelungen sind damit seit Donnerstag, 11. November in Kraft:
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 1.000 Teilnehmenden, sowie bei Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmenden erfolgt die Zugangsbegrenzung für vollständig geimpfte und genesene Personen (2G-Regel)
- 3G-Regelung für alle Personen, die im Außenbereich Sport getrieben haben, wenn im Anschluss im Innenbereich die Duschen und die Umkleide genutzt wird
- Auf Weihnachtsmärkten muss die Einhaltung der 3G-Regel für die Bewirtung sowohl bei der Bestellung als auch bei der Entgegennahme der Bewirtungsleistung sichergestellt werden. Nicht nur die Person, die das Essen bestellt, muss geimpft, genesen oder getestet sein, sondern alle Personen, die das Essen und die Getränke gemeinsam verzehren.
- Tägliche Testungen für ungeimpftes Personal in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderung
- Verschärfte Testpflicht (alle zwei Tage) für ungeimpftes Personal in Schlacht- und Zerlegebetrieben.
Das Land Niedersachsen hat außerdem angekündigt, dass zeitnah weitere Verschärfungen im Rahmen weiterer Änderung der Corona-Verordnung zu erwarten sind