Northeim (lpd). Die Nachfrage nach kostenfreien Corona Tests, den sogenannten Bürgertestungen, ist im Zuge der 2Gplus Regelung stark gestiegen. Bei der Ausweitung der Angebote von Testmöglichkeiten ist der Landkreis Northeim auf Unterstützung von privaten Akteurinnen und Akteuren angewiesen.
Wer einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten möchte und an der Eröffnung einer Teststelle interessiert ist, kann noch bis zum 15.12.2021 unter
Bevor ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann, ist ein Hygienekonzept für die Umsetzung der Testungen einzureichen. Vorgelegt werden muss unter anderem ein qualifiziertes Führungszeugnis der betreibenden Person. Für eine Erstattung der Testkosten ist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen verantwortlich. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine Anbindung an die Corona-Warn-App. Laut Testverordnung des Bundes ist eine Neubeauftragung noch bis zum 15.12.2021 möglich.
Testungen unter Aufsicht am Arbeitsplatz
Die begehrte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis kann auch von Arbeitgebern nach Durchführung eines unter fachkundiger Leitung beaufsichtigten Selbsttests ausgestellt werden. Der Nachweis kann dann beispielsweise für einen Restaurantbesuch genutzt werden und ist für 24 Stunden gültig. Die vom Arbeitgeber erteilte Bescheinigung kann jedoch nur in Papierform ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, diese über die Corona-Warn-App zu verwenden. Eine Kostenerstattung der Tests für Arbeitgeber ist nicht möglich. Um eine Einrichtung betreten zu dürfen, kann außerdem ein beaufsichtigter Selbsttest vor Ort angeboten werden. Dann berechtigt der Test jedoch nur für den Zutritt zu dieser Einrichtung. Für weitere Aktivitäten kann dabei keine Bescheinigung ausgestellt werden. Auch Personen, die an einer speziellen Schulung zur Abnahme von Abstrichen teilgenommen haben, dürfen außerhalb eines Testzentrums keine Bescheinigungen ausstellen.
Das Fälschen von Testnachweisen ist strafbar.
Weiteren Informationen rund um das Coronavirus, die Schutzimpfung sowie Testmöglichkeiten finden Sie online unter www.landkreis-northeim.de/Coronavirus