Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Die Nachfrage nach kostenfreien Corona Tests, den sogenannten Bürgertestungen, ist im Zuge der 2Gplus Regelung stark gestiegen. Bei der Ausweitung der Angebote von Testmöglichkeiten ist der Landkreis Northeim auf Unterstützung von privaten Akteurinnen und Akteuren angewiesen.

Wer einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten möchte und an der Eröffnung einer Teststelle interessiert ist, kann noch bis zum 15.12.2021 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. per E-Mail eine Anfrage an die Gesundheitsdienste richten. Zu den Anforderungen an eine Teststelle gibt es auf der Homepage des Landkreises Northeim ein Merkblatt unter www.landkreis-northeim.de/informationenzucoronatests

Bevor ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann, ist ein Hygienekonzept für die Umsetzung der Testungen einzureichen. Vorgelegt werden muss unter anderem ein qualifiziertes Führungszeugnis der betreibenden Person. Für eine Erstattung der Testkosten ist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen verantwortlich. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine Anbindung an die Corona-Warn-App. Laut Testverordnung des Bundes ist eine Neubeauftragung noch bis zum 15.12.2021 möglich.

Testungen unter Aufsicht am Arbeitsplatz

Die begehrte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis kann auch von Arbeitgebern nach Durchführung eines unter fachkundiger Leitung beaufsichtigten Selbsttests ausgestellt werden. Der Nachweis kann dann beispielsweise für einen Restaurantbesuch genutzt werden und ist für 24 Stunden gültig. Die vom Arbeitgeber erteilte Bescheinigung kann jedoch nur in Papierform ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, diese über die Corona-Warn-App zu verwenden. Eine Kostenerstattung der Tests für Arbeitgeber ist nicht möglich. Um eine Einrichtung betreten zu dürfen, kann außerdem ein beaufsichtigter Selbsttest vor Ort angeboten werden. Dann berechtigt der Test jedoch nur für den Zutritt zu dieser Einrichtung. Für weitere Aktivitäten kann dabei keine Bescheinigung ausgestellt werden. Auch Personen, die an einer speziellen Schulung zur Abnahme von Abstrichen teilgenommen haben, dürfen außerhalb eines Testzentrums keine Bescheinigungen ausstellen.

Das Fälschen von Testnachweisen ist strafbar.  

Weiteren Informationen rund um das Coronavirus, die Schutzimpfung sowie Testmöglichkeiten finden Sie online unter www.landkreis-northeim.de/Coronavirus

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255