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Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Einbeck (red). Ab Sonntag, den 12. Dezember, tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem die Verschärfung auf die 2G-Regelung im Einzelhandel. Ausgenommen davon sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. In Restaurants und bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frieseure) benötigen die Besucher:innen neben dem 2G-Status zusätzlichen einen tagesaktuellen negativen Testnachweis.

Sollten die Betreiber:innen sich dazu entscheiden, ihre Auslastung auf 70% zu beschränken, besteht die Möglichkeit des Verzichts auf diesen Test. Geimpfte, die bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben, sind vom zusätzlichen Testen bei der 2GplusRegelung ausgenommen. Die Ladenbesitzer:innen stehen nun mit der Kontrolle des geimpften oder genesenen Status vor einer neuen Herausforderung.

Um den Einzelhandel bei dieser Herausforderung zu unterstützen und ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern, sollen die roten „Einbecker Weihnachtsdorf“- Dauerbändchen vorerst im Umlauf bleiben und auch weiterhin bescheinigen, dass die Träger:innen geimpft oder genesen sind. „Dies soll die Kontrollen, die in den Geschäften stattfinden müssen, erheblich vereinfachen. Die Bändchen sollen als Ergänzung der Kontrollen im Einzelhandel verstanden werden. Mit dem Vorzeigen des „Einbecker Weihnachtsdorf“-Dauerbändchen zeigt der Träger:innen auch gleich, dass er geimpft oder genesen ist, was ihm oder ihr den Zutritt zu dem Geschäft erlaubt“, so Rebecca Siemoneit-Barum, Geschäftsführerin für den Bereich Eventund Citymanagement bei Einbeck Marketing.

„Wir möchten den Einzelhandel in der ohnehin schwierigen Zeit unterstützen und dabei helfen, ihren Besucher:innen auch weiterhin ein unbeschwertes Einkauferlebnis bieten zu können.“

Die ausgegebenen Dauerbändchen sind keine Voraussetzung für den Einlass in die Geschäfte des Einzelhandels. Nach wie vor ist es selbstverständlich möglich, seinen Impfausweis oder das Genesenen-Zertifikat vorzulegen, um einzukaufen. Die Bändchen sollen lediglich die Kontrollen erleichtern, indem sie die Möglichkeit bieten, sich als geimpfte oder genesene Person zu identifizieren, stellen aber keine Bedingung für das Shopping-Erlebnis dar. Des Weiteren soll die Ausgabe der Bändchen erweitert werden. Verschiedene Einzelhändler:innen haben angeboten, ihren Kunden ebenfalls die Dauerbändchen zur Verfügung zu stellen. Fragen Sie einfach beim Einzelhändler:in Ihres Vertrauens nach.

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