Hannover (red). Durch Aufrufe in sozialen Medien wird an vielen Orten in Niedersachsen zu Versammlungen gegen die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufgerufen. Dabei werden diese Zusammenkünfte entgegen aller Regeln des Versammlungsrechtes durchgeführt, insbesondere werden diese bei den zuständigen Versammlungsbehörden bewusst nicht angezeigt.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, erklärt hierzu: „Bei diesen Veranstaltungen geht es ganz offensichtlich nur um eins: Das hohe Gute der Versammlungsfreiheit zu missbrauchen, um den Staat, und seine Vertreter zu verhöhnen und alle staatlichen Regeln zu missachten. Das nehmen wir nicht hin. Die Polizei wird Verstöße gegen Auflagen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot niedrigschwellig verfolgen. Alle Personen, die sich dieser Form von Protest anschließen, müssen wissen, dass es sich bei diesen Aktionen um Versammlungen handelt – insbesondere, wenn diese beispielsweise über Telegram angekündigt wurden. Wer sein Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen möchte, was jedem unbenommen ist, hat sich an die Regeln zu halten. Wer dagegen verstößt, muss, auch zum Schutz aller anderen, mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Ich habe genau wie die ganz große Mehrheit der Bevölkerung keinerlei Verständnis für diese Form von Protest - noch dazu in dieser ohnehin schweren Zeit. Ich danke allen Kräften ausdrücklich für ihren Einsatz!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und trotz aller Umstände einen guten Rutsch in das neue Jahr. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei allen Angehörigen unserer Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Gerade jetzt werden sie zusätzlich von Sorgen geplagt.“
Die Polizeibehörden und das Landespolizeipräsidium nehmen eine fortlaufende Bewertung der aktuellen Lageentwicklungen vor und richten ihre Maßnahmen darauf aus. Es werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um konsequent gegen das Umgehen des Versammlungsrechtes bei gleichzeitiger Missachtung der Hygieneregeln vorzugehen.
Grundsätzlich gilt, Eskalationen im Zusammenhang mit Versammlungen zu vermeiden. Das polizeiliche Einschreiten wird mit der gebotenen Intensität unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Im Zusammenhang mit der großen Zahl der zumeist nicht angezeigten Versammlungen in Niedersachsen ist zu beobachteten, dass sich viele Teilnehmende bewusst an keine Regeln halten und die Anordnungen der Polizei missachten. Sie gefährden mit diesem verantwortungslosen Verhalten nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch den weit überwiegenden Rest der Bevölkerung.
Um hier Klarheit zu schaffen, wird das Innenministerium die Versammlungsbehörden auffordern, Beschränkungen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht für Versammlungen per Allgemeinverfügung zu regeln.
Verstöße werden – unabhängig davon, ob Beschränkungen durch Allgemeinverfügung, schriftlichen Bescheid oder mündlich vor Ort angeordnet werden – als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das gilt auch für die Missachtung der Anzeigepflicht für Versammlungen, für die die Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden können. Es drohen Bußgelder von bis zu 3.000 €. Dies kann und wird auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Vielzahl der Verstöße gegen Versammlungsbeschränkungen bzw. einhergehender Straftaten per Video festgehalten werden. Landespolizeipräsident Axel Brockmann: „Die Polizei nimmt den gewichtigen Auftrag, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu schützen, mit großem Einsatz und aus voller Überzeugung wahr. Umso wichtiger ist es aber, dass dieses hohe Gut der Versammlungsfreiheit nicht missbraucht oder unterminiert wird. Deshalb wird die Polizei Niedersachsen die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, friedlich Demonstrierenden, die die Auflagen beachten, ihr Recht zu gewähren. All denen, die versuchen, im Schutz der Versammlungsfreiheit andere zu bedrohen oder anzugreifen – unter anderem unsere Polizeikräfte als Vertreter des Staates - werden wir konsequent entgegentreten.“
„Die Polizei wird ihre Einsatzkonzepte danach ausrichten, dass die erteilten Beschränkungen auch tatsächlich durchgesetzt werden. Wir werden der Verfolgung von Verstößen eine hohe Bedeutung zumessen, auch wenn uns bewusst ist, dass das in einem Flächenland wie Niedersachsen die Polizei vor große Herausforderungen stellt“, so Brockmann weiter.