Einbeck (red). Die Stadt Einbeck hat eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Versammlungen im Sinne von Art. 8 des Grundgesetzes erlassen. Die Allgemeinverfügung ist am 4. Januar 2022 im Amtsblatt des Landkreises Northeim veröffentlicht worden und gilt ab dem 5. Januar 2022 zunächst bis zum 15. Januar 2022.
Mit der Allgemeinverfügung wird das Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus allen Teilnehmenden einer Versammlung unter freiem Himmel im Sinne von Art. 8 des Grundgesetzes – auch bei nicht angemeldeten – auferlegt. Die Allgemeinverfügung einschließlich Begründung ist auf der Homepage der Stadt Einbeck www.einbeck.de unter der Rubrik „Aktuelles“ einsehbar.