Northeim (lpd). Die „Weihnachts- und Neujahrsruhe“, welche ursprünglich auf den 15. Januar 2022 befristet war, wird wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus verlängert. Bis zunächst zum 2. Februar 2022 gilt darum im Land Niedersachsen und damit auch im Landkreis Northeim die sogenannte „Winterruhe“ mit den entsprechenden Regeln der Warnstufe 3 unabhängig von den festgelegten Warnstufen-Indikatoren.
Verlängert werden beispielsweise die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen (ein Haushalt darf sich hier nur mit zwei zusätzlichen Personen treffen) sowie die die generelle Höchstgrenze für private Treffen (maximal zehn vollständig geimpfte Personen dürfen sich drinnen wie draußen treffen). Ebenfalls gilt weiterhin die „2Gplus-Vorgabe“ für Restaurants und Cafés, Kultureinrichtungen und Sportanlagen etc. sowie für Versammlungen mit bis zu 500 Personen. Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen, Messen und Versammlungen mit über 500 Personen bleiben untersagt.
Im Rahmen der „Winterruhe“ hat das Land Niedersachsen zudem einige Anpassungen der Corona-Verordnung vorgenommen.
Beispielsweise werden bezüglich der Kontaktbeschränkungen Kinder nur noch von 1 bis einschließlich 13 Jahren von der Einrechnung in die Gesamtpersonenzahl ausgenommen, statt wie bisher bis einschließlich 14 Jahren. Fortan gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht bei sich bewegenden wie ortsfesten Versammlungen unter freiem Himmel. Für ungeimpfte Schüler*innen gilt bis zum 31. Januar 2022 eine tägliche Testpflicht. Weiterhin entfällt die Verpflichtung zur Abgabe bzw. Erhebung von Kontaktdaten nun auch für all diejenigen Personen, die die QR-Code-Registrierung innerhalb der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes nutzen. Somit kann zusätzlich zur Luca-App also auch die Corona-Warn-App verwendet werden.