Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Die „Weihnachts- und Neujahrsruhe“, welche ursprünglich auf den 15. Januar 2022 befristet war, wird wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus verlängert. Bis zunächst zum 2. Februar 2022 gilt darum im Land Niedersachsen und damit auch im Landkreis Northeim die sogenannte „Winterruhe“ mit den entsprechenden Regeln der Warnstufe 3 unabhängig von den festgelegten Warnstufen-Indikatoren.

Verlängert werden beispielsweise die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen (ein Haushalt darf sich hier nur mit zwei zusätzlichen Personen treffen) sowie die die generelle Höchstgrenze für private Treffen (maximal zehn vollständig geimpfte Personen dürfen sich drinnen wie draußen treffen). Ebenfalls gilt weiterhin die „2Gplus-Vorgabe“ für Restaurants und Cafés, Kultureinrichtungen und Sportanlagen etc. sowie für Versammlungen mit bis zu 500 Personen. Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen, Messen und Versammlungen mit über 500 Personen bleiben untersagt.

Im Rahmen der „Winterruhe“ hat das Land Niedersachsen zudem einige Anpassungen der Corona-Verordnung vorgenommen.

Beispielsweise werden bezüglich der Kontaktbeschränkungen Kinder nur noch von 1 bis einschließlich 13 Jahren von der Einrechnung in die Gesamtpersonenzahl ausgenommen, statt wie bisher bis einschließlich 14 Jahren. Fortan gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht bei sich bewegenden wie ortsfesten Versammlungen unter freiem Himmel. Für ungeimpfte Schüler*innen gilt bis zum 31. Januar 2022 eine tägliche Testpflicht. Weiterhin entfällt die Verpflichtung zur Abgabe bzw. Erhebung von Kontaktdaten nun auch für all diejenigen Personen, die die QR-Code-Registrierung innerhalb der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes nutzen. Somit kann zusätzlich zur Luca-App also auch die Corona-Warn-App verwendet werden.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255