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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Göttingen (red). Ein als Gefährder eingestufter algerischer Staatsangehöriger aus Göttingen sei gestern Abend (12.Juli.2017) in sein Heimatland abgeschoben worden, erklärte das Ministerium für Inneres und Sport, das Land habe damit ein zweites Mal erfolgreich eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durchgesetzt.

Der 27-jährige Algerier war zusammen mit einem 22-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen am 9. Februar 2017 bei einem Polizeieinsatz in Zusammenhang mit einem möglicherweise bevorstehenden terroristischen Anschlag in Gewahrsam genommen worden. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte in der Folge gegen beide Gefährder Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG erlassen. Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist die Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder einer terroristischen Gefahr. Die beiden Gefährder hatten daraufhin vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klage erhoben und erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. 

Der 22-jährige Nigerianer wurde daraufhin bereits am 6. April 2017 in sein Heimatland abgeschoben. Bei dem jetzt abgeschobenen 27-jährigen algerischen Staatsangehörigen wurden die Vorgaben des BVerwG erfüllt. „Mit diesem Schritt sind wir erneut entschlossen gegen einen terroristischen Gefährder vorgegangen", so der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Mit Blick darauf, dass Niedersachsen als erstes Bundesland mit der Anwendung des § 58a AufenthG bei der Bekämpfung islamistisch-terroristischer Gefahren das Ausländerrecht erfolgreich genutzt hat, äußerte sich Pistorius weiter: „Wir werden in Niedersachsen auch zukünftig alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die Menschen vor islamistischem Terrorismus zu schützen. Feinde der Demokratie und unserer Freiheit werden in Niedersachsen auch in Zukunft damit rechnen müssen, dass wir mit aller Härte und Entschlossenheit gegen sie vorgehen." 

Für beide Gefährder gilt ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot nach Deutschland.

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