Uslar (red). Der SPD-Landtagsabgeordnete René Kopka hat sich beim Niedersächsischen Verkehrsministerium über den aktuellen Planungsstand der Bundesstraße 241 im Bereich Uslar und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung informiert.

In der Antwort des Ministeriums heißt es, dass die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im vergangenen Jahr damit begonnen habe, sinnvolle Varianten für die Linienführung zu ermitteln. „In einem ersten Schritt wurde ein Fachplanungsbüro damit beauftragt, eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen. Seit Frühjahr 2022 werden dazu faunistische Erhebungen durchgeführt, die eine Vegetationsperiode andauern werden“, so das Ministerium. Anschließend werde eine Vorzugsvariante mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt und ein Raumordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

„Ich freue mich, dass die Planung der Ortsumgehung Uslar voranschreitet. Die Belastung für die Einwohnerinnen und Einwohner durch die B 241 hat insbesondere durch den steigenden Schwerlastverkehr deutlich zugenommen. Auch für die im weiteren Verlauf betroffenen Ortschaften Sohlingen, Kammerborn und Schönhagen sollten dringend Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung weiter in den Blick genommen werden“, macht René Kopka deutlich.

In Hinblick auf solche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung in den drei Ortschaften heißt es vom Ministerium, dass eine Umgehung für diese Ortschaften derzeit nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten sei.

Der Landkreis könne jedoch im Einzelfall im Rahmen der rechtlichen Vorgaben über bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen entscheiden. So wurde in Kammerborn in einem Kurvenbereich der B 241 bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW festgelegt. „Weiteren Wünschen nach Geschwindigkeitsbeschränkungen konnte der Landkreis nicht entsprechen, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen“, erklärt das Ministerium das Handeln des Landkreises Northeim.

Grundsätzlich könnten jedoch bauliche Maßnahmen, zum Beispiel Mittelinseln, in Betracht gezogen werden, um die Geschwindigkeiten zu dämpfen. Hierzu könne jeweils eine Einzelfallentscheidung von der NLStBV in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der betroffenen Gemeinde getroffen werden und der Bau erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen dies zulassen.

René Kopka erklärt dazu: „Jede Möglichkeit weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollte genutzt werden. Ich rege daher einen Ortstermin aller Beteiligten an, um weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen. Gerne unterstütze ich den weiteren Prozess.“

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