Berlin/ Northeim (red). Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz ist nicht erst seit den Enthüllungen zu den Missbrauchsfällen in der Evangelischen Kirche in der letzten Woche leider hochaktuell. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland mehr als 17.000 Kinder Opfer sexueller Gewalt, wobei Betroffene meist ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben. Oftmals findet die erste Kontaktaufnahme der Täter mit ihren Opfern im Internet statt, ebenso wie die Verbreitung von kinderpornografischem Material. Um die Ermittlungen in diesem Bereich zu fördern, hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion einen Antrag zur rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen zur Sicherung digitaler Beweismittel eingebracht, welcher von der Ampel-Bundesregierung abgelehnt wurde.
„Hintergrund unseres Antrages ‚IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen‘ ist, dass wir die Bundesregierung auffordern, den vom EuGH eingeräumten Spielraum bei der IP-Adress-Speicherung zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie mittels einer sechsmonatigen Speicherverpflichtung umzusetzen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Mareike Lotte Wulf (CDU) die Initiative der CDU/ CSU Bundestagsfraktion.
Über die IP-Adresse, die einem Computer beim Surfen im Internet zugewiesen wird, können mögliche Täter identifiziert werden. Die Telekommunikationsunternehmen speichern diese Daten derzeit allerdings unterschiedlich lange. Ohne diese Daten bleiben Ermittlungen oftmals erfolglos. Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Gerichtshof bereits im September 2022 eine IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel von Straftaten ausdrücklich für zulässig erklärt.
„Die Ampel-Regierung verpasst mit der Ablehnung dieses Antrages eine wichtige Chance, um Ermittlungen wegen sexualisierter Gewalt im Netz und vor allem der Verbreitung von Kinderpornografie ein schärferes Mittel an die Hand zu geben“, meint auch CDU-Kreisvorsitzender David Artschwager.
Der Antrag der CDU/ CSU wurde am 18.01.2024 in der abschließenden 2./3. Lesung im Bundestag von den Ampelfraktionen unter anderem mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken abgelehnt.
„Wir dürfen es als Gesellschaft nicht länger zulassen, dass in diesem Feld Datenschutz zum Täterschutz wird. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, hier endlich aktiv zu werden und eine zeitlich befristete IP-Adress-Speicherung gesetzlich festzuschreiben“, erklären Mareike Lotte Wulf MdB und David Artschwager abschließend.
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