Landkreis Northeim (red). Der Kreisausschuss des Landkreises Northeim hat den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion auf eine dauerhafte Beflaggung aller Schulen und Dienstgebäude mit der deutschen Nationalflagge abgelehnt. Der Antrag mit dem Titel „Flagge zeigen für Deutschland – Dauerhafte Beflaggung aller Schulen und Dienstgebäude im Landkreis Northeim“ war zuvor vom Kreistag an den Ausschuss überwiesen worden.
Landesrechtliche Vorgaben verhindern Dauerbeflaggung
Nach Auffassung des Kreisausschusses steht eine ganzjährige Beflaggung nicht im Einklang mit den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Das Niedersächsische Wappengesetz sowie die entsprechenden Beflaggungsanordnungen sehen eine Beflaggung öffentlicher Gebäude grundsätzlich nur an festgelegten Gedenk- und Feiertagen oder zu besonderen Anlässen vor – etwa am Tag der Deutschen Einheit oder zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Eine dauerhafte Beflaggung würde über diese Regelungen hinausgehen und zudem die übliche Praxis verändern, bei der die Flaggen von Bund, Land und Europa gleichermaßen berücksichtigt werden.
Neutralität und Aufwand als weitere Gründe
Neben der rechtlichen Bewertung wurden auch praktische und finanzielle Aspekte genannt. Eine Dauerbeflaggung würde regelmäßige Wartung und Pflege von Flaggen und Masten erforderlich machen. Im Schulbereich betonte der Kreisausschuss zudem die Bedeutung der politischen und weltanschaulichen Neutralität von Bildungseinrichtungen.
Mit der Entscheidung ist der Antrag der AfD-Kreistagsfraktion endgültig abgelehnt.