Niedersachsen (red). Der Niedersächsische Landtag hat die Novelle des Krankenhausgesetzes und somit ein Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit in Niedersachsen einstimmig verabschiedet. Eine Mordserie, wie sie sich in Delmenhorst und Oldenburg ereignet hat, soll damit künftig verhindert werden.
„Dieses Gesetz liegt mir sehr am Herzen und ich bin sehr froh, dass wir die hierfür notwendigen Regelungen heute verabschieden konnten", sagte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann in ihrer Rede, in der sie für den Gesetzentwurf warb. Als wichtiges künftiges Instrument bezeichnet Dr. Carola Reimann beispielsweise die Einführung von anonymen Meldesystemen (Whistleblowing) an Niedersachsens Krankenhäusern, mit denen kriminelles Handeln frühzeitig erkannt werden soll. Dafür sollen in Zukunft auch Stationsapothekerinnen und -apotheker sowie regelmäßige Konferenzen an den Kliniken beitragen, in denen die Todesfälle analysiert werden. „Das Risiko von Behandlungsfehlern ? ob aus Versehen oder vorsätzlich ? wird gesenkt; darüber hinaus wird das Bewusstsein in den Krankenhäusern gestärkt, selbst mehr Verantwortung für den Schutz der Patientinnen und Patienten zu übernehmen", sagte Ministerin Carola Reimann: „Das führt zu mehr Patientensicherheit und die Qualität in der Medizin insgesamt wird verbessert. Patientinnen und Patienten sollen sich in unseren Kliniken sicher fühlen."
Mit der Novelle des Krankenhausgesetzes werden auch Vorschläge des „Sonderausschusses zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes" des Landtags umgesetzt, der in der vergangenen Legislaturperiode getagt hat. Gesundheitsministerin Carola Reimann erläuterte im Landtag die einzelnen Maßnahmen:
- „Jedes Krankenhaus hat ein anonymes Fehlermeldesystem einzuführen. Dort können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb des Krankenhausbetriebes melden, ohne dass ihre Identität bekannt wird. Geregelt wird auch, dass die Meldungen vom Krankenhaus zur ständigen Verbesserung der Patientenversorgung auszuwerten sind. Und: Wenn eine Meldung auf eine besondere Gefahr für die Patientinnen oder Patienten hindeutet, hat das Krankenhaus dies dem zuständigen Gesundheitsministerium unverzüglich mitzuteilen.
- Jedes Krankenhaus muss regelmäßig Mortalitäts- und Morbiditäts-Konferenzen durchführen. Bei diesen werden auch Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert. Eine Häufung von ähnlich eingetretenen Todesfällen fällt so schneller auf und es kann schnell reagiert werden.
- Jedes Krankenhaus muss eine Arzneimittelkommission haben. Diese führt eine Arzneimittelliste und berät das ärztliche und pflegerische Personal.
- Jedes Krankenhaus muss zukünftig Stationsapothekerinnen oder Stationsapotheker in ausreichender Zahl als Beratungspersonen für die Stationen einsetzen. Diese stehen dort u.a. für arzneimittelbezogene Fragestellungen zur Verfügung. Jedes Krankenhaus muss zukünftig einen Plan zur Unterstützung bei berufsbezogenen Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen. Damit soll der hohen Dauerbelastung bereits präventiv entgegengewirkt werden."
Das Gesetz setzt insbesondere darauf, dem ärztlichen und pflegerischen Krankenhauspersonal konkrete Unterstützungsangebote für ihre Arbeit zu unterbreiten und so den Schutz der Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Die Etablierung einer Fehlerkultur und die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Krankenhaus sollen befördert werden. Das Risiko von Medikationsfehlern - ob aus Versehen oder vorsätzlich - kann so deutlich gesenkt werden. Durch die eingeleiteten Maßnahmen sollen Gefährdungsmuster frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Eine Novelle des Bestattungsgesetzes, die ebenfalls Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit enthält, hat der Landtag bereits beschlossen. Unter anderem sollen durch eine erweiterte Leichenschau unnatürliche Todesursachen besser erkannt werden. Außerdem sind bereits an rund 180 Kliniken Niedersachsens 285 Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher eingesetzt worden, im Sozialministerium dient Landespatientenbeauftragter Dr. Peter Wüst als Ansprechpartner.
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