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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten wsr.tv
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Einbeck (r). Peter Traupe, SPD-Kreistagsabgeordneter, äußert sich wie folgt mit einer persönlichen Stellungnahme:

"Aufgrund kontinuierlich sinkender Vermögenserträge benötigt die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen einen sogenannten Sanierungsbeitrag aller beteiligten Verkehrsunternehmen. Davon betroffen ist auch die Ilmebahn GmbH.

Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hat dazu vorgeschlagen, dass der Landkreis Northeim als größter Gesellschafter der Ilmebahn GmbH zur Erfüllung dieser Verpflichtung ein sogenanntes Gesellschafterdarlehn gewährt. Dieses stellt aufgrund günstigerer Bedingungen für Kommunaldarlehen eine Entlastung der Ilmebahn GmbH dar. Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis Northeim bestehen nicht, weil die Belastung 1:1 an die Ilmebahn GmbH weitergegeben wird. Entsprechend hat der Kreistag des Landkreises Northeim am 20.09.2019 die Gewährung dieses Gesellschafterdarlehns beschlossen.

Leider hat sich die Stadt Einbeck als zweitgrößte Gesellschafterin nicht an dieser Darlehensgewährung beteiligt. Angeblich wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch.

Das ist mehr als unverständlich. Die Ilmebahn ist DAS Einbecker Verkehrsunternehmen, hat ihren Sitz in unserer Stadt und bietet Dutzenden Einbeckerinnen und Einbeckern einen gesicherten Arbeitsplatz. Und da soll es daran scheitern, dass man einen Nachtragshaushalt erstellen müsse?

Unverständlich und traurig, dass man sich an der Spitze der Stadtverwaltung von Frau Bürgermeisterin Dr. Michalek nicht auf diesem Weg zu einer Unterstützung unseres heimischen kommunalen Verkehrsunternehmens durchringen konnte. Ein positives Bekenntnis sieht anders aus."

Peter Traupe, Einbeck SPD-Kreistagsabgeordneter

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, Einbeck News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Einbeck News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

Foto: Symbolbild

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