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Freitag, 18. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Tierhalter müssen sich vom 1. Januar an auf höhere Kosten einstellen, wenn sie den tierärztlichen Notdienst im Landkreis Northeim in Anspruch nehmen. Das hat jetzt der Bundesrat in Berlin mit einer neuen Verordnung entschieden.

Darauf wies die Vorsitzende der Kreisstelle Northeim der niedersächsischen Tierärztekammer, Dr. Alexandra Diekgerdes (Moringen), hin. Die wichtigsten Änderungen: Erstmals müssen die Tierhalter eine Notdienstgebühr von 50 Euro pro Behandlungsfall zahlen. Lässt dieser mehrere Tiere auf einmal im Notdienst behandeln, ist die Gebühr nur einmal zu erheben, heißt es in der neuen Verordnung. Außerdem wird für die Behandlung der zwei- bis vierfache Satz der normalen Gebühr fällig.

Darüber hinaus haben die Tierärzte ihren Notdienst neu strukturiert. Den Notdienst leisten die Tierärzte, die daran im Landkreis Northeim teilnehmen, an den Wochenenden von Samstag um 6 Uhr bis einschließlich Montag um 6 Uhr. Der tierärztliche Notdienst an Feiertagen beginnt am Vorabend um 18 Uhr und endet am Morgen nach dem Feiertag um 6 Uhr.

15 Tierärzte aus dem Landkreis und das Tiergesundheitszentrum Northeim gehören dem Notdienst an. An Wochentagen wird der Notdienst von 18.30 Uhr bis 23 Uhr durch das Tiergesundheitszentrum Northeim gewährleistet. Außerhalb dieser Zeiten müssen sich die Tierhalter an Tierkliniken wie die der Tierärztlichen Hochschule Hannover oder an das Tiergesundheitszentrum Südharz in Osterode wenden. Sie sind rund um die Uhr erreichbar. Dr. Alexandra Diekgerdes: "Das gilt für die Notfälle, die wirklich lebensbedrohlich sind."

Falls der Notdienst benötigt wird, ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Tierhalter vorher telefonisch anmelden. Die an den Wochenenden und an Feiertagen diensthabenden Tierärztinnen und Tierärzte sind in den Veröffentlichungen der Tagespresse und im Internet und der www.tierarzt-notdienst-landkreis-northeim.de zu finden.

Hintergründe für die Änderungen sind unter anderen, dass die Gebühren in den vergangenen Jahren nicht im gleichen Maße wie der Verbraucherpreisindex gestiegen sind und die Notfalldienste betriebswirtschaftlich ausreichend und angemessen bezahlt werden sollen.

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