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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Aktuell - Stand 10.03.2020, 13.50 Uhr - gibt es keinen bestätigten Fall einer Infektion mit dem Coronavirus im Landkreis Northeim. Es ist aber davon auszugehen, dass sich das Virus deutschlandweit und auch im Kreisgebiet ausbreiten wird.

Sämtliche Bemühungen der Gesundheitsbehörden in Deutschland zielen derzeit darauf ab, eine Infektion so früh wie möglich zu erkennen und die Ausbreitung des Virus zu verzögern. Damit dies gelingen kann, bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Die eigenverantwortliche Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit sind wichtige Bestandteile.

Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um Belastungsspitzen im Gesundheitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen.

Für eine grundsätzliche Absage aller Veranstaltungen im Landkreis Northeim gibt es aktuell aber keinen Anlass. Was nicht heißt, dass dies im Einzelfall doch erforderlich sein kann oder Veranstaltungen nur unter Auflagen durchgeführt werden können. Jedem Einzelnen muss außerdem klar sein, dass das Risiko, sich mit Erkältungs- und Infektionskrankheiten wie dem Coronavirus zu infizieren, mit dem Aufenthalt in Menschenansammlungen steigt.

Auch wenn bei uns im Landkreis bisher noch kein Fall von Corona-Infektion festgestellt wurde, so muss doch in den nächsten Wochen auch hier mit dem Auftreten gerechnet werden. Derzeit ist bei lokalen Veranstaltungen noch nicht von einem hohen Ansteckungsrisiko auszugehen. Aber: Die Situation kann sich ab Auftreten des ersten COVID-19-Falls sehr kurzfristig ändern. Deshalb kann man die Beurteilung, ob größere Veranstaltungen stattfinden können oder abgesagt werden sollten, immer nur für kurze Zeit im Voraus vornehmen. „Ich persönlich würde derzeit schon wegen der Grippe und den vielen weiteren Erkältungskrankheiten Großveranstaltungen lieber meiden. Für eine völlige Einschränkung des öffentlichen Lebens wegen Corona gibt es aber derzeit keinen Grund. Ein erhöhten Risiko für Corona-Übertragung gibt es immer dann, wenn sehr viele Leute zusammen kommen, vor allem wenn welche aus von COVID-19 betroffenen Regionen dabei sind, wenn die Leute viel (v.a. in körperlicher Nähe) Zeit miteinander verbringen und die Lüftungsverhältnisse nicht gut sind. Jede*r sollte entscheiden, ob sie/er vermeidbare Risiken eingehen möchte. Verantwortung zeigt, wer dabei nicht nur an sich, sondern ggf. auch an das Ansteckungsrisiko für Angehörige wie Kinder und ältere Personen im eigenen Umfeld denkt“, so Amtsärztin Dr. Regina Pabst.

Mittlerweile haben die Gesundheitsdienste eine erste Übersicht der öffentlichen Veranstaltungen im Landkreis Northeim für die Monate März und April 2020 vorliegen. Diese wird laufend aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Vorgaben des Landes werden die Gesundheitsdienste jetzt im Einzelfall eine Risikobewertung vornehmen und gemeinsam mit dem Veranstalter entscheiden, ob oder unter welchen Auflagen diese durchgeführt werden können. Wichtige Punkte bei der Beurteilung werden sein, wo die Veranstaltung stattfindet - in geschlossenen Räumen oder im Freien - und ob überregionales Publikum erwartet wird. Grundsätzlich versuchen die Gesundheitsdienste alle notwendigen Entscheidungen im Konsens mit dem Veranstalter zu treffen. Sollte die nicht möglich sein, bietet das Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage dafür, auch Absagen anzuordnen. Dies würde im Übrigen auch für das vorübergehende Schließen von Schulen, Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen gelten.

Zur Entlastung der Hausarztpraxen soll insbesondere die Einrichtung der regionalen Testzentren beitragen. Es ist zu erwarten, dass die Kassenärztliche Vereinigung ein solches kurzfristig auch im Landkreis Northeim einrichten wird. In begründeten Verdachtsfällen könnten Abstriche von Personen dann künftig dort genommen werden.

Aber wann sind Verdachtsfälle überhaupt begründet? Begründet sind Verdachtsfälle insbesondere dann, wenn die betroffene Person Symptome wie Husten, Fieber, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und Atemprobleme wie Kurzatmigkeit aufweist und innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte und/oder sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Aktuelle Risikogebiete sind unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar. Allgemeine Informationen und die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) erhalten Sie jederzeit und immer aktuell zudem auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus sowie auf der Seite des Robert Koch Institutes unter www.rki.de.

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