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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Der Landkreis Northeim wird im Rahmen der Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogramms auch Festlegungen zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen und des Einzelhandels treffen.

Vorbereitend hatte der Landkreis bereits 2016 die CIMA Beratung + Management GmbH aus Hannover mit der Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Das Ergebnis liegt seit Ende 2019 vor und wurde nun in den Kreisgremien vorgestellt. Ziel des Einzelhandelskonzeptes ist, eine tragfähige Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung zu liefern. Als übergeordnetes Ziel stellt das Gutachten die Sicherung der aktuellen Nahversorgung in den Fokus: Trotz des weiterhin prognostizierten Bevölkerungsrückganges muss es gelingen, für Bestandsbetriebe und auch potentielle Ansiedlungsvorhaben attraktiv zu bleiben. Je nach Marktsegment nur leicht steigende oder stagnierende Umsätze machen das Marktumfeld für den Einzelhandel insgesamt eher schwierig. Die vielerorts eingetretene Marktsättigung befeuert den Verdrängungswettbewerb. Das ungebrochene Umsatzwachstum des Online-Handels tut sein Übriges.

Auf mehr als 200 Seiten setzen sich die Gutachter dazu mit der Situation des Einzelhandels in den Städten und Gemeinden im Landkreis Northeim auseinander. Eine Verlagerung der Umsätze aus den Innenstädten und Ortskernen in die Randlagen hat stattgefunden. Großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel hat sich außerhalb der Innenstädte angesiedelt. Die Folge sind Leerstände in den Orts- und Stadtkernen.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, enthält das Gutachten in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden auch Aussagen dazu, welche Bereiche jeweils als „zentrale Versorgungsbereiche“ gelten sollen. Also Bereiche, in denen Einzelhandel - häufig ergänzt durch andere Dienstleistungen und gastronomische Angebote - zur Versorgung der Bevölkerung angesiedelt sein soll. Ansiedlungen von zentrenrelevantem Einzelhandel außerhalb dieser Bereiche sollen so künftig verhindert werden. Zur Stärkung der Innenstädte ist außerdem klargestellt, welche Sortimente nur in den zentralen Lagen angeboten werden dürfen und nicht außerhalb. Diese Festlegungen schaffen auch Planungssicherheit für den Einzelhandel, weil klar wird, wo es noch Entwicklungspotenzial gibt.

So raten die Gutachter in den Städten Hardegsen und Moringen mittelfristig zur Ausweitung der Lebensmittelversorgung. Auch die Ansiedlung der im gesamten Kreisgebiet vergleichsweise schwach ausgeprägten Angebote für Fahrräder, Sportartikel, Foto, Unterhaltung und Elektroartikel wird als erfolgsversprechend angesehen.

Zusätzlichen Druck - gerade auch auf den innerstädtischen Einzelhandel - löst der stetig ansteigende Online-Handel aus. Um Kaufkraft im Landkreis Northeim zu binden, empfehlen die Gutachter eine lokale, digitale, Einkaufsinfrastruktur zu entwickeln. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass größte Energie benötigt wird, um wachzurütteln und zu motivieren. Die technische Umsetzung eines Online-Marktplatzes würde dann vergleichsweise einfach sein.

Mit Beschluss des Kreistages steht fest: Der Landkreis wird künftig die Empfehlun-gen des regionalen Einzelhandelskonzeptes für die Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Kreisgebiet berücksichtigen.

Alle Informationen zur Neuaufstellung des RROP sowie das Einzelhandelskonzept sind online unter www.landkreis-northeim.de/rropneuaufstellung zu finden.

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