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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten wsr.tv
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Hannover/Einbeck (red). „Die niedersächsischen Sportvereine werden auch 2021 nicht alleine gelassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz aus Bad Gandersheim.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiter-hin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können.

Für den gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Uwe Schwarz ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft: „Mit der Möglichkeit einer, auch erneuten, Antragstellung im Jahr 2021 werden die Voraussetzungen geschaffen, um gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden. Damit wird den Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme gegriffen und so die vielfältige Sportlandschaft in Niedersachsen erhalten.“

„Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50 000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind“, sagte Uwe Schwarz.

„Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft. Sie haben auf verschiedenste Art und Weise einen erheblichen Anteil am gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und sind für ein gemeinsames Miteinander unerlässlich. Deshalb ist es auch umso wichtiger, sie in der aktuellen Situation entschlossen zu unterstützen. Gerade auch durch die Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie wird uns die Bedeutung der Sportvereine in dieser noch andauernden Phase des Verzichts und der Kontaktreduzierung in allen Gesellschaftsteilen so deutlich wie selten zuvor“, so Uwe Schwarz.#

Ab dem 1. Februar können gemeinnützige Sportorganisationen ihre Anträge wieder online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen - https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp

Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.

Foto: Schwarz

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