Einbeck/Northeim (red). Der kleine Einzelhandel, Friseure, Gaststätten, Fitness-Studios und andere, von den Corona-Schließungen betroffene Betriebe unterliege trotz Stilllegung weiterhin dem Anschluss- und Benutzungszwang der Kreisabfallwirtschaft, so die FDP. Sie würden weiterhin Gebühren zahlen, obwohl sie den Betrieb einstellen mussten. Nur die großen Betriebe als Selbstanlieferer zahlen mangels Anlieferung nicht mehr. Den kleinen Betrieben will die FDP-Kreistagsfraktion nun helfen. „Wenn eine angebotene Leistung ohne Verschulden des Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden kann, soll die Kreisverwaltung auf die Erhebung der hierfür fälligen Gebühren verzichten“, fordert der FDP-Kreistagsabgeordnete und Mitglied des Abfallwirtschaftsausschusses Dr. Christian Eberl aus Nörten-Hardenberg. Im Abfallwirtschaftsausschuss am heutigen Tag hat er dazu 4 Fragen an die Landrätin gestellt. Sobald diese beantwortet sind, wird die FDP-Kreistagsfraktion entsprechende Anträge stellen, damit den Betroffenen direkt geholfen werden kann.
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FDP: Abfallgebührenbefreiung für Corona-betroffene Betriebe
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