Northeim (lpd). Am Freitag hat der Kreistag zugestimmt, die Tafelläden mit zusätzlichen Fördermitteln zu unterstützten. Aktuell erhalten die fünf im Kreisgebiet vorhandenen Tafelläden jeweils bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr vom Landkreis Northeim. Bereits diese Unterstützung geht auf einen Vorschlag von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel aus dem Jahr 2019 zurück.
Mit dem neuen Beschluss wird die Unterstützung der Tafelläden nun wie folgt ausgestaltet:
- Sockelbetrag (max. 7.500 Euro / pro Jahr),
- Außenstellenzuschlag (max. 2.500 Euro / pro Jahr),
- Mobilitätszuschlag (max. 2.500 Euro / pro Jahr für regelmäßige Lieferdienste)
- Erhöhungszuschlag (max. 5.000 Euro / pro Jahr bei Versorgung von mehr als 1.000 Personen wöchentlich).
Die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Tafelläden im Landkreis Northeim tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft, somit können die Tafelläden bereits im laufenden Jahr die höheren Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Die Corona-Pandemie hat die Tafelläden in den vergangenen Monaten besonders stark gefordert und die Arbeit deutlich erschwert. So konnten zahlreiche ehrenamtliche Kräfte, die als sog. Risikoperson gelten, ihre Tätigkeit nicht mehr oder nur mit starken Einschränkungen verrichten. Dadurch entstanden nicht unerhebliche zusätzliche Aufwendungen.
Trotzdem haben die Tafelläden im Landkreis Northeim im Jahr 2020 regelmäßig 3.458 Personen mit Lebensmitteln versorgt. Durch die Tafeln werden viele Menschen durch ein breites Warenangebot unterstützt. „Dass die Tafelläden mit ihren Beschäftigten und vielen ehrenamtlichen Kräften ihr Angebot auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt haben, verdient großen Respekt“, würdigt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel die Arbeit.
Die Tafeln bieten über dieses grundsätzliche Angebot zum Teil noch verschiedene Projekte an. Positiv fällt hier besonders das mobile Angebot der Tafeln auf. So wurden während der Corona-Pandemie Bedarfsgemeinschaften beliefert, sofern diese keine Möglichkeit hatten, die Tafelläden aufzusuchen.