Northeim (r). Am kommenden Sonntag - 12. September - finden in ganz Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. In der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind im ganzen Land die Wahllokale geöffnet. Zur Ermittlung der Wahlergebnisse sind kreisweit 235 Wahlvorstände im Einsatz (211 Urnenwahlvorstände und 24 Briefwahlvorstände), um die Wahllokale zu besetzen und nach Ende der Wahlzeit die Ergebnisse zu ermitteln. Zur Durchführung der Wahl sind die mehr als 1.600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Landkreis Northeim unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch die Wählerinnen und Wähler und sind daher die wichtigste Säule der Wahldurchführung.
Im Landkreis Northeim entscheiden die rd. 110.851 Wahlberechtigten dann auch über die Zusammensetzung des Kreistages für die kommende fünfjährige Wahlperiode 2021/2026. Aus dem gesamten Kreisgebiet bewerben sich insgesamt 226 Kandidatinnen und Kandidaten um die 50 Sitze im Kreistag.
Gleichzeitig werden im Rahmen der allgemeinen Direktwahlen am kommenden Sonntag auch zahlreiche Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte direkt gewählt. Auf Kreisebene steht die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates an. In den Städten, Gemeinden und Flecken des Landkreis Northeim - mit Ausnahme der Städte Einbeck, Northeim und Uslar - finden auch Bürgermeisterwahlen statt.
Außerdem entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Ortsräte.
Für die Wahl der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Rat und Ortsräte) hat jede Wählerin und jeder Wähler jeweils 3 Stimmen. Dabei können entweder alle 3 Stimmen einem Wahlvorschlag (Listenwahl) oder einer Bewerberin bzw. einem Bewerber (Personenwahl) gegeben werden, oder die Stimmen werden auf verschiedene Wahlvorschläge und/oder Bewerberinnen/Bewerber verteilt. Weniger als 3 Stimmen sind zulässig. Aber Achtung: Mehr als drei Kreuze machen den Stimmzettel ungültig! Für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten kann jeweils nur 1 Stimme vergeben werden.
Wer am Wahltag nicht selbst zum Wahllokal gehen möchte, kann noch per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Wer davon schon Gebrauch gemacht hat oder dies noch machen möchte, sollte dafür sorgen, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde eingeht, damit die Stimmabgaben auch in das Ergebnis mit einbezogen werden.
Informationen zu den Grundzügen des Niedersächsischen Kommunalwahlsystems können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landeswahlleiters abgerufen werden. Diese Ausführungen stehen dort für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch in entsprechenden Übersetzungen zur Verfügung.
Informationen zu den Wahlergebnissen können am Wahlabend im Internet nachgelesen werden. Entweder unter www.landkreis-northeim.de oder https://votemanager.kdo.de/20210912/03155000/praesentation/index.html können die vorläufigen Ergebnisse im Netz eingesehen werden. Darüber hinaus wird für Interessierte und die Medien am Wahltag ab 18.00 Uhr im Besprechungsraum 3, im 1. Untergeschoss des Kreishauses, Medenheimer Str. 6/8 (Zugang über Seiteneingang Medenheimer Straße), unter Beachtung von Hygienevorschriften - im Gebäude gilt Maskenpflicht - die Möglichkeit bestehen, sich über die Wahlergebnisse zu informieren.