Northeim (r). Menschen ausländischer Herkunft können sich, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzung einbürgern lassen. Von dieser Möglichkeit haben in 2017 allein im Landkreis Northeim vierundachtzig Personen Gebrauch gemacht. In der vierten und damit letzten Einbürgerungsfeierstunde für 2017 waren es in der vergangenen Woche dreiundzwanzig Personen, die ihre Einbürgerungsurkunden von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel erhielten.
In einem feierlichen Bekenntnis zur freien demokratischen Grundordnung versprachen sie, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Sie wurden dazu einzeln aufgerufen, im Anschluss händigte Landrätin Astrid Klinkert-Kittel die Einbürgerungsurkunden aus. „Integration ist ein langjähriger und wechselseitiger Prozess mit hohen Anforderungen. Ziel ist ein gedeihliches Miteinander und nicht die Aufgabe der eigenen Herkunft“, so die Landrätin in Ihrer Begrüßung. Zugleich seien Menschen aus anderen Teilen der Welt eine kulturelle Bereicherung für den Landkreis Northeim.
Die frisch Eingebürgerten stammen aus der Türkei (3), Syrien (7), Kasachstan (2), Griechenland (2), Tunesien (1), Großbritannien (3), Polen (2), Litauen (1), Vietnam (1) und Venezuela (1). Landrätin Astrid Klinkert-Kittel machte auch deutlich, dass mit der Einbürgerung alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers erworben werden. „Sie werden aktiver Teil der Gesellschaft und können zum Beispiel an Wahlen teilnehmen“, so die Landrätin. Musikalisch begleitet wurde die Feierstunde von Matthias Hofmann, Jutta Bothe und Hannah Vockel. Sie spielten unter anderem die deutsche Nationalhymne, zu der sich alle Anwesenden im Sitzungssaal feierlich erhoben.
Foto: Landkreis Northeim