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Samstag, 11. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (lpd). Der Landkreis Northeim will auch zukünftig möglichst wenig Energie verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hat für die Nutzung von kreiseigenen Gebäuden sowie für die Beschäftigten der Kreisverwaltung per Dienstanweisung Leitlinien zum Energiesparen festgelegt.

Seit dem 1. September regelt die Dienstanweisung Energie die Grundsätze und Handlungsrichtlinien im Umgang mit Energie in allen Liegenschaften in Trägerschaft des Landkreises Northeim. Dabei umfasst die Dienstanweisung bei Verwendung des Begriffes Energie den Verbrauch von Heizenergie, Strom sowie die Nutzung von Wasser. Neben zuständigen Ansprechpartnern (Energieteam) und Regeln für den Betrieb der haustechnischen Anlagen, werden in der Dienstanweisung auch bindende Verhaltensregeln für die Beschäftigten festgelegt.

Bei den Regeln für den Betrieb der haustechnischen Anlagen wird unter anderem die Heizdauer sowie das Temperaturniveau innerhalb der Gebäude bestimmt. Bei entsprechender Vorgabe durch den Bund wird selbstverständlich das Ziel, Räume nicht mehr als 19 Grad zu heizen, umgesetzt. Ausgenommen von dieser Bundesvorgabe sind die kreiseigenen Schulen. Für diese gelten zunächst weiterhin die Heizvorgaben der Dienstanweisung Energie (20 Grad in Unterrichtsräumen). Die Dienstanweisung Energie enthält zudem Vorgaben für das Erfassen und Überwachen des Energie- und Wasserverbrauches und zum Verhalten bei Störfällen.

Durch ihr individuelles Verhalten können die Beschäftigen zum Energiesparen beitragen. Verhaltensregeln beim Heizen, Lüften, dem Nutzen elektrischer Anlagen, aber auch bei Störfällen und Mängeln zeigen Handlungsmuster auf.

Neben der Dienstanweisung Energie hat die Kreisverwaltung des Landkreises Northeim als zusätzliche Energiesparmaßnahmen in Abstimmung mit den Gesundheitsdiensten zunächst die Außerbetriebnahme der Luftfilteranlagen in Schulen außerhalb der Heizperiode verfügt, alternativ soll vermehrt auf Fensterlüftung zurückgegriffen werden.

Weiterhin wurden in allen Verwaltungsgebäuden des Landkreises Northeim die Durchlauferhitzer für das Händewaschen in den Sanitärbereichen außer Betrieb genommen.

Integriertes Klimaschutzkonzept

Neben der „Dienstanweisung Energiesparen“ enthält auch das kürzlich vorgestellte Integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Northeim 35 Maßnahmen für mehr Klimaschutz und weniger Energieverbrauch, die im direkten Zuständigkeitsbereich des Landkreises Northeim liegen und kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden sollen. Das Integrierte Klimaschutzkonzept kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.landkreis-northeim.de/klimaschutzkonzept

Hilfe für Bürger*innen

Eine weitere Maßnahme, welche sich aktuell in der Umsetzungsplanung befindet, ist die Einrichtung einer Telefonhotline für Personen, die sich in den kommenden Monaten massiv gestiegenen Energiekosten gegenüberstehen sehen und diese finanziell nicht bewältigen können. Die Hotline soll niedrigschwellig entsprechende Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln.

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