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Samstag, 11. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Braunschweig (red). Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat heute in der Berufungsinstanz die Schadenersatz- und Feststellungsklage des Landkreises Goslar gegen die Asklepios Kliniken bezüglich des Klinik-Standortes Clausthal-Zellerfeld verhandelt. Mit seiner millionenschweren Schadenersatzforderung gegen die Asklepios Kliniken war der Landkreis Goslar am 22. Januar 2021 beim Landgericht Braunschweig bereits vollumfänglich gescheitert. Der Landkreis hatte daraufhin Rechtsmittel zum OLG Braunschweig eingelegt. Der 8. Zivilsenat des OLG hat in der heutigen mündlichen Verhandlung in einer vorläufigen Einschätzung dem Landrat und dem Landkreis Goslar seine massiven Zweifel bereits an der Zulässigkeit der Klage des Landkreises zum Ausdruck gebracht und ist damit über die Vorinstanz hinausgegangen.

  Hinsichtlich der Unbegründetheit der Ansprüche hat das OLG in der mündlichen Verhandlung die Feststellungen der Vorinstanz in weiten Teilen wiederholt. Dies betraf die Unbegründetheit der geforderten „Vertragsstrafen“ in Millionenhöhe, ebenso wie weitere „Anspruchsbegehren“. Insgesamt geht es bei dem vom Landkreis begonnenen Streit um seine – vom Vertragstext nicht gedeckte – Auslegung des Privatisierungsvertrages aus dem Jahr 2003, durch den Asklepios drei Kliniken vom Landkreis Goslar erworben hatte.

Der Landkreis hätte schon das abweisende Urteil erster Instanz vermeiden können, wenn er das Angebot von Asklepios – noch in der mündlichen Verhandlung wiederholt – angenommen hätte, bei Klagerücknahme in Gespräche über eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich des Krankenhauses Clausthal-Zellerfeld einzutreten.  Stattdessen hat der Landkreis Presseberichten zufolge allein für Anwaltskosten eine Summe von mehr als vier Millionen aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt und mit seiner Vertretung eine US-amerikanische Anwaltskanzlei beauftragt, deren Berechtigung Prozesshandlungen vorzunehmen, der Senat heute ausdrücklich anzweifelte.

Bereits in seinem klageabweisenden Urteil vom 22. Januar 2021 hatte das Landgericht Braunschweig festgestellt, dass zum einen Asklepios seinen vertraglichen Verpflichtungen auch nach den dem Gericht vorliegenden Unterlagen nachgekommen ist. Darüber hinaus, so das Urteil, waren der Landrat und der Landkreis ab Vertragsschluss in verschiedenen Funktionen über die Entwicklung der Klinik in Clausthal-Zellerfeld vereinbarungsgemäß informiert. Das Gericht wies auch noch zur „unbefristeten“ Laufzeit des Vertrags auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin, wonach ab einer bestimmten Laufzeit Vertragsanpassungen in der Regel unvermeidlich sind.

Asklepios-Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler: „Die heutigen Hinweise des 8. Senats des OLG Braunschweig sind eine eindrucksvolle Bestätigung der Richtigkeit der von Asklepios von Anfang an vertretenen Ansicht; der Landkreis sollte die vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist nutzen, seine von vornherein an unbegründete Berufung zurückzunehmen.“

Asklepios-Rechtsanwalt Kai Labenski: „Bei dieser eindeutigen Formulierung des Senats müssen sich die den Kreistagsbeschluss verantwortenden Politiker selbst die Frage stellen, ob man Haushaltsmittel nicht für dringendere Themen des Landkreises Goslar hätten verwenden können wie beispielsweise für Schulen und Kindergärten.“

Adelheid May, Regionalgeschäftsführerin Asklepios: „Wir fühlen uns für die Gesundheitsversorgung der gesamten Harz-Region, unabhängig von der Auseinandersetzung mit dem Landkreis, auch künftig verantwortlich.“

Asklepios wird im Verfahren vertreten von den Kanzleien Gauweiler & Sauter (Rechtsanwälte Dr. Gauweiler, Dr. Korn) und Armedis Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Kai Labenski).

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