Einbeck (red). Ab sofort sind mehr als 30 Dienstleistungen der Stadtverwaltung Einbeck auch als Online-Leistungen im Online-Rathaus verfügbar. Dieses kann auf www.einbeck.de in der Rubrik „Rathaus & Politik“ – „Online-Rathaus“ oder direkt unter online-rathaus.einbeck.de erreicht werden. Neben den bereits bekannten Angeboten wie dem Bürger/innen-Informationssystem, der Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro oder dem KiTa-Portal für die Vergabe von Kindergarten-Plätzen finden sich dort nunmehr auch diverse Leistungen, die sich bislang nur durch einen persönlichen Besuch des Rathauses erledigen ließen.
Hierzu zählen etwa die Beantragung von Personenstandsurkunden und klassische Bürgerbüro-Angelegenheiten wie der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses oder einer Meldebescheinigung sowie die An- und Abmeldung einer Nebenwohnung. Schrittweise wird das Angebot in den kommenden Monaten um zahlreiche weitere Dienstleistungen erweitert werden. Für die Nutzung von Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Authentifizierung erforderlich ist, muss zunächst ein Online-Bundes- oder -Landes-Servicekonto angelegt werden, wie man es z.B. aus dem Online-Handel von Amazon & Co. kennt. Dies kann am einfachsten mittels eines gültigen Personalausweises und Smartphone geschehen unter servicekonto.niedersachsen.de oder id.bund.de. Durch Anlegen des Kontos eröffnet sich die Möglichkeit, sich nicht nur auf allen Verwaltungsportalen sicher zu authentifizieren, sondern auch zahlreiche Unternehmen ermöglichen unterdessen die Online-Authentifizierung auf diesem Wege, so dass Post-Ident-Verfahren etc. verzichtbar werden.
Dr. Florian Schröder, Digitalisierungsbeauftragter (CDO) der Stadtverwaltung, sagte: „Ich freue mich, dass in Kooperation mit dem Landkreis und unserem IT-Dienstleister KDG zum Fristende des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erste echte Online-Services angeboten werden können. Zwar sind es bei Weitem noch nicht alle Verwaltungsleistungen, da die nötigen technischen Lösungen bundesweit überwiegend noch nicht zu Ende entwickelt sind, jedoch konnte die Zeit durch die Stadtverwaltung sinnvoll genutzt werden, um über die gesetzlichen Anforderungen des OZG hinaus die internen Abläufe der Verwaltung so weit vorzubereiten, dass eine durchgehende digitale Verwaltung vom Antrag bis zum Bescheid möglich wird: Ein einheitlicher Aktenplan, die schrittweise Einführung der eAkte und des ePayments sowie weitere notwendiger Schritte wurde in den letzten Jahren angestoßen, so dass künftige Online-Services nunmehr mit vergleichsweise geringem Aufwand intern implementiert und extern zur Verfügung gestellt werden können, sobald die Hersteller der Fach-Softwares technisch soweit sind und auf Bundes- und Landesebene die teilweise noch fehlenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden. Großer Dank gilt den engagierten Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung, die an diesem komplexen Thema mitarbeiten.“ Über künftige Erweiterungen des Online-Angebots wird die Stadtverwaltung jeweils in der Presse und auf www.einbeck.de informieren.
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