Northeim (lpd). Im Landkreis Northeim ist eine neue Hebamme tätig – Ines Meise hat im April einen Gründungszuschuss von 3000 Euro von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel entgegengenommen. Der Landkreis Northeim unterstützt bereits seit 2019 unter anderem die Ansiedlung von Hebammen im Kreisgebiet.
Ines Meise hat in Hessen Hebammenwissenschaften studiert und danach sechs Jahre in Hannover in der Schwangeren- und Wochenbettbetreuung gearbeitet. Seit August 2022 ist sie nun im Landkreis Northeim als freie Hebamme tätig und betreut schwangere Frauen sowie junge Mütter mit ihren Säuglingen im Wochenbett. Für werdende Mütter ist sie unter der Telefonnummer 0152-25829155 zu erreichen. Auch über das neue Online-Portal „hedi.app“ (Hebammenversorgung digital) kann man Kontakt zu Ines Meise aufnehmen und sie als Hebamme anfragen.
Ines Meise profitiert wie andere Hebammen im Kreisgebiet auch, von der im Jahr 2019 im Landkreis Northeim eingeführten Richtlinie Hebammenversorgung und erhielt in diesem Zuge einen Gründungszuschuss in Höhe von 3.000 €. „Ich freue mich sehr, dass mit Frau Meise nun eine weitere Hebamme bei uns in der Region tätig ist und ich ihr den Bescheid für den Gründungszuschuss überreichen konnte. Hebammen leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für die Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Neugeborenen“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.
Insgesamt konnte der Landkreis im vergangenen Jahr 30 Hebammen mit Zuwendungen nach der Richtlinie Hebammenversorgung für die Betreuung im Wochenbett und bei Bedarf auch für die berufliche Fortbildung unterstützen. „Jeden Tag übernehmen Hebammen die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, Frauen und ihre Kinder in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu begleiten. Mit der Förderrichtlinie wollen wir Hebammen im Landkreis Northeim gezielt bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen und somit die Versorgungslage verbessern“, erklärt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.
Die Richtlinie Hebammenversorgung ist zum 1. September 2019 in Kraft getreten und wurde 2022 überarbeitet. Hebammen können im Landkreis finanzielle Unterstützung für eine Externatsbegleitung, für Fortbildungen und einen Gründungszuschuss bei Niederlassung beantragen. Weiterhin erhalten sie einen Zuschuss zur Wochenbettbetreuung in Höhe von € 30,00 € pro betreuter Wöchnerin.
Die Richtlinie kann unter www.landkreis-northeim.de/fruehehilfen nachgelesen werden. Für Fragen steht in der Kreisverwaltung Michaela Unger unter der Tel. 05551 / 708 224 zur Verfügung.
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