Northeim (lpd). Am Dienstag, 23. Mai 2023, können Gewerbebetriebe von 10 bis 14 Uhr Sonderabfälle auf dem Kreisgaragenhof in Northeim, Matthias-Grünewald-Straße 22, kostenpflichtig abgeben. Die Abgabe erfolgt gegen Gebühr und richtet sich an Gewerbetriebe, deren Sonderabfall die Menge von jährlich insgesamt 2.000 kg nicht übersteigt.
Als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung wird ein herkömmlicher Übernahmeschein als Papierbeleg ausgestellt. Ein elektronisches Verfahren ist für Kleinanlieferer nicht vorgeschrieben. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich. Deshalb wird im Nachgang neben dem Übernahmeschein zusätzlich eine Rechnung zugesandt.
Folgende Sonderabfälle können abgegeben werden: Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, ölhaltige Betriebsmittel (z.B. Lappen, Ölbinder), Lösemittel, flüssige Kleber, flüssige Lacke und Farben, Fette, Wachse, nicht ausgehärtete Harze, Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Beizmittel, Ammoniak, flüssige Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, PCB-haltige Kondensatoren, Laborchemikalien, Quecksilber, quecksilberhaltige Stoffe, Feinchemikalien (Putz- und Reinigungsmittel).
Weitere Sonderabfälle werden nur angenommen, wenn sie vorher angemeldet worden sind und hierfür Entsorgungsmöglichkeiten bestehen.
Gerätebatterien und Geräteakkumulatoren aus dem Kleingewerbe werden kostenlos auf der Hausmülldeponie Blankenhagen angenommen. Vertreiber von Batterien müssen diese jedoch über eingerichtete Rücknahmesysteme selbst entsorgen.
Leuchtstoffröhren werden als Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen ebenfalls auf der Hausmülldeponie Blankenhagen kostenlos angenommen.
Weitere Informationen erteilt die Gewerbeabfallberatung der Kreisabfallwirtschaft gerne unter der Telefonnummer 05551/708-160.