Northeim (lpd). Die Kreisabfallwirtschaft Northeim weist darauf hin, dass die Abfallentsorgungsgebühren zum 01.07.2023 fällig werden. Diese können auch durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Entsprechende Vordrucke wurden mit dem Bescheid übersandt oder stehen unter www.landkreis-northeim.de/sepa_abfallgebuehren zum Ausdruck bereit. Noch ein Hinweis: Eine ggf. bereits beantragte Änderung des Behältervolumens o.ä. ändert nicht die bereits festgesetzte Fälligkeit. Ein entsprechender Änderungsbescheid mit Gutschrift oder Erhöhung der Gebühren wird nach erfolgter Änderung (Lieferung, Austausch bzw. Abholung) zugesandt.
Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren zum 1. Juli 2023 - KAW informiert
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