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Mittwoch, 08. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Einbeck (red). In Niedersachsen engagieren sich sehr viele Menschen ehrenamtlich – im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz. Dieses große Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt. Diese bietet landesweit rund 2.500 Vergünstigungen, darunter beispielsweise Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern. Aktuell gibt es rund 12.000 aktive Karteninhaberinnen und -inhaber. Diese Zahl dürfte sich durch die Anfang Juli in Kraft getretenen Neuregelungen noch erhöhen. Insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste wird ab sofort der Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert. Außerdem wurde die Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre reduziert. Damit wollen das Land und die beteiligten Kommunen diesen herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl besonders würdigen. Ebenfalls neu ist die komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer unter www.freiwilligenserver.de.

Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit. Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?  Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.  Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.

  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig. 
  • Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica sind, können Sie ebenfalls die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der Stunden. 
  • Sie sind aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung.

Wie lange ist die Karte gültig?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden. Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen? Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital unter www.freiwilligenserver.de gestellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Einbeck, Sachgebiet I.1 (Zent- rale Dienste), Bianka Rohlf, Teichenweg 1, 37574 Einbeck, Telefon 05561/916110, oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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