Northeim (lpd). Blühflächen können positiv auf die Artenvielfalt bei Insekten wirken und werden häufig insbesondere zum Schutz von Bienen angelegt. In der Zusammensetzung der Blühmischungen gibt es jedoch große Unterschiede, welche sich erheblich auf deren Nutzen für die Insekten auswirken. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Ausbringen von Saatgutmischungen für Blühflächen darauf geachtet werden solle, dass diese insbesondere Saatgut von Pflanzen enthalten, die in der Region heimisch sind. Hintergrund ist, dass hier vorkommenden Insekten besonders an heimische Pflanzen angepasst sind. Dazu gehören über 100 verschiedenen Wildbienenarten, welche in Südniedersachsen vorkommen, aber auch etwa 15.000 andere Insekten, die heimische Wildkräuter für ihr Überleben benötigen. Etwa 90 % der Arten können nicht von nicht-heimischen Blühmischungen profitieren.
Dass Regiosaatgutmischungen mit heimischen Pflanzensaaten farbenprächtige Blühflächen entstehen lassen, kann aktuell in Hilwartshausen bestaunt werden. Landwirt Otto Scheele hat auf einer seiner Flächen im eine regionale Blühmischung als Randstreifen ausgesät, welche nun in voller Pracht steht. Das Besondere an der Blühmischung ist, dass sie zu 100 Prozent aus heimischen Wild- und Kulturpflanzen besteht, welche auch genetisch zur Region des Oberen Weser- und Leineberglandes passen. Dies ist ein Unterschied zu vielen herkömmlichen Blühmischungen, die häufig zu großen Teilen aus nordamerikanischen und anderen nicht-heimischen Arten bestehen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetztes ist es seit Anfang 2020 nur noch erlaubt, gebietseigenes Saatgut einheimischer Wildpflanzen in der freien Landschaft auszubringen. Von dieser Regelung ausgenommen ist allerdings die Land- und Forstwirtschaft. Auch für Privatpersonen in den heimischen Gärten gilt diese Regelung nicht. Damit die angelegten Blühflächen jedoch nicht nur schön anzusehen sind, sondern auch einen Nutzen für die heimischen Insekten haben, empfehlt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim, beim Kauf von Saatgutmischungen für Blühflächen möglichst darauf zu achten, dass es sich um eine Mischung handelt, die Saatgut für heimische Pflanzen enthält. Beispiele für heimische Pflanzen sind beispielsweise wilde Möhre, gelbe Resede oder auch rote Lichtnelke.
Foto: lpd