Northeim (lpd). Knapp die Hälfte aller Haushalte im Landkreis Northeim nutzen eine Biotonne. Aus dem Inhalt der Biotonnen wird in einem Kompostwerk in Thüringen wertvoller Humus für die Landwirtschaft und für den Garten- und Landschaftsbau hergestellt.
Seit dem 1.1.2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine getrennte Sammlung von Bioabfällen vor. Eigentümer*innen bewohnter oder bebauter Grundstücke sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entsorgung anzuschließen und eine Biotonne zu benutzen.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung kann die Nutzung der Biotonne bei gleichzeitiger Reduzierung des Restabfallvolumens aber möglicherweise auch eine Ersparnis für die Haushaltskasse bringen.
Beispiel: Bei einer möglichen Reduzierung des Restmüllvolumens von 120 Liter (308,40 Euro) auf 80 Liter (205,60 Euro) und einer Bestellung einer 80 Liter Biotonne (56,80) spart der Haushalt 46,00 Euro/Jahr.
Die Anschlusspflicht für die Biotonne entfällt übrigens nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass auf dem angeschlossenen Grundstück eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung aller organischen Küchen- und Gartenabfälle durchgeführt werden kann.
Wer sich von der Anschlusspflicht befreien lassen möchte muss nachweisen, dass ein Kompostplatz ausreichender Größe besteht und auf dem betreffenden Grundstück eine Gartenfläche von mindestens 50m² je Grundstücksbewohnerin und Bewohner vorhanden ist. Außerdem muss der Kompostplatz auch tatsächlich von allen Personen aus allen Haushalten des Grundstückes genutzt werden.
Der schriftlichen Bestätigung ist ein Lageplan des betreffenden Grundstückes mit eingezeichneter Gartenfläche sowie Fotoaufnahmen des betreffenden Grundstückes, der Gartenfläche und der Kompostiermöglichkeit beizufügen.
Viele Haushalte haben zurzeit nur eine Saisonbiotonne von April bis Oktober oder bis November angemeldet. Hierüber werden häufig aber nur die Gartenabfälle wie Baum-und Strauchschnitt oder der Rasenschnitt entsorgt. Dabei wird häufig nicht bedacht, dass auch alle Küchenabfälle in die Biotonnen gehören und diese ja das ganze Jahr über anfallen. Daraus folgt, dass die Saisontonnen nur als Zusatz zur Eigenkompostierung oder in Kombination mit der Jahresbiotonne angeboten werden.
Zum Thema Kompostierung hat die Kreisabfallwirtschaft eine Broschüre erstellt, die auch bei allen Städten und Gemeinden erhältlich und auf der Seite des Landkreises im Internet abrufbar ist.
Für weitergehende Fragen oder auch für eine Beratung vor Ort steht die Abfallberaterin Frau Schmalle (05551) 708-162 zur Verfügung. Informationen gibt es auch im Internet www.landkreis-northeim.de auf den Seiten der Kreisabfallwirtschaft unter Abfall/Deponien.
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