Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Einbeck (r). Die Steuersätze für die Hundesteuer betragen jährlich

                                   für den 1. Hund                                    84 €

                                   für den 2. Hund                                  108 €

                                   für jeden weiteren Hund                    156 €.

Die Hundesteuer 2018 wird in Höhe des für das Kalenderjahr mit Bescheid festgesetzten Jahresbetrages am 01.07.2018 fällig.

Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Teilzahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer 2018 in Teilbeträgen am 01.04. und 01.10. fällig.

Bei Abgabenpflichtigen, die am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht.

Abgabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten zu entrichten.

Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Hundesteuer stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin erörtert werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255