Einbeck (r). Die Steuersätze für die Hundesteuer betragen jährlich
für den 1. Hund 84 €
für den 2. Hund 108 €
für jeden weiteren Hund 156 €.
Die Hundesteuer 2018 wird in Höhe des für das Kalenderjahr mit Bescheid festgesetzten Jahresbetrages am 01.07.2018 fällig.
Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Teilzahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer 2018 in Teilbeträgen am 01.04. und 01.10. fällig.
Bei Abgabenpflichtigen, die am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht.
Abgabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten zu entrichten.
Unabhängig davon können Fragen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Hundesteuer stehen, nach wie vor telefonisch und auch persönlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin erörtert werden. Die dazu erforderlichen Hinweise sind dem zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.