Northeim (lpd). Die Abfallgebühren im Landkreis Northeim werden im kommenden Jahr konstant bleiben. Gleichzeitig ergibt sich ab 1. Januar 2024 eine wichtige Änderung bei der Biomüllentsorgung.
In der Kreistagssitzung vom 24. November 2023 wurde beschlossen, dass die Gebühren für private und gewerbliche Restabfallbehälter sowie für Bioabfallbehälter im Jahr 2024 unverändert bleiben. Lediglich marginale Anpassungen wurden bei den Gebühren für Dämmstoffe und Altholz vorgenommen. Die bestehenden Gebührenbescheide aus 2023 behalten somit auch für das Jahr 2024 ihre Gültigkeit. Da sich die Gebühren nicht ändern, werden keine neuen Bescheide verschickt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zum Stichtag 01. Juli 2024 die fälligen Abfallgebühren zu zahlen.
Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung empfiehlt die Kreisabfallwirtschaft die Nutzung des SEPA Lastschriftverfahrens. Dieses Verfahren ist freiwillig und kostenfrei und hilft, Versäumnisse und Mahnverfahren zu vermeiden. Interessierte können das entsprechende Formular auf der Website des Landkreises unter „Dokumente“ einsehen und herunterladen (landkreis-northeim/abfallgebuehren).
Zum 1. Januar 2024 ergibt sich außerdem eine wichtige Änderung gemäß der Bioabfallverordnung: Ab dem 1. Januar 2024 werden Kunststoff-Beutel, selbst wenn sie als biologisch abbaubar oder kompostierbar gekennzeichnet sind, nicht mehr als Bioabfälle akzeptiert. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf alternative Verpackungsmethoden für Küchenabfälle umzusteigen, um die Effizienz der Kompostierung zu gewährleisten.