Einbeck (red). Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende entgegen und der große Tag des Jahreswechsels steht unmittelbar bevor. Um Brände und Unfälle zu vermeiden, gilt allgemeinverbindlich das Verbot pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Kleinfeuerwerke, z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) am 31. Dezember 2023 und am 01. Januar 2024 abzubrennen. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
Verbotszone
In der Kernstadt Einbeck gilt dieses Verbot für Marktplatz, Hallenplan sowie die Straßen Marktstraße, Maschenstraße, Tiedexer Straße, Götgengasse, Breil, Pastorenstraße, Auf dem Steinwege (bis Einmündung „Haspel“), Oleburg, Wolperstraße, Franz-Cestnik-Platz, Judenstraße, Pfänderwinkel, Lange Brücke, Münsterstraße, Knochenhauerstraße, Hören, Geiststraße, Breiter Stein und Neue Straße.
Bitte Abstand halten
Außerdem besteht ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in einem Umkreis von 200 Meter zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Gebäuden oder Anlagen, die als besonders brandempfindlich eingestuft werden. In Einbeck gilt letzteres beispielsweise für Fachwerkhäuser der Stadt.