Einbeck (red). Die Stadt Einbeck hat heute offiziell die Grundabgaben für das Kalenderjahr 2024 bekanntgegeben. In einer öffentlichen Bekanntmachung wurden Details zu den Hebesätzen der Grundsteuern A und B sowie den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren veröffentlicht.
Hebesätze bleiben stabil
Für das Jahr 2024 bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 400 v.H. und die Grundsteuer B mit 420 v.H. unverändert gegenüber dem Vorjahr. Dies bedeutet, dass die Grundsteuern auf den jeweiligen Grundstücken in Einbeck auf dem Niveau des Vorjahres verharren.
Änderungen bei Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Die signifikantesten Veränderungen betreffen die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. Um die Kostendeckung des Winterdienstes sicherzustellen, wird im Jahr 2024 und in den kommenden Jahren eine Winterdienstgebühr von 0,89 €/m Straßenfrontlänge erhoben. Die Straßenreinigungsgebühr beläuft sich in der Kernstadt auf 3,54 €/m Straßenfrontlänge und in der Fußgängerzone auf 17,70 €/m Straßenfrontlänge.
Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten
Die Grundabgaben, einschließlich Grundsteuern und Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren, sind vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig. Jahresbeträge bis zu 15,-- € sind bis zum 15.8.2024 zu entrichten. Beträge bis zu 30,-- € werden je zur Hälfte am 15.2.2024 und 15.8.2024 fällig. Abgabenpflichtige, die die Möglichkeit der Jahreszahlung nutzen, müssen den Gesamtbetrag bis zum 01.07.2024 begleichen.
Die Stadt weist darauf hin, dass gegen die Festsetzung der Grundsteuern und der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden kann. Bürger, die Fragen zu den Festsetzungen haben, können sich telefonisch oder persönlich an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden.
Die Stadt Einbeck entschuldigt sich für mögliche Unannehmlichkeiten, die aufgrund von Bescheiden mit vergrößerter Schriftgröße auftreten könnten, und betont, dass sie kontinuierlich an einer Lösung arbeite.
Die Bürger werden ermutigt, sich über die festgesetzten Grundabgaben zu informieren und bei Bedarf den direkten Kontakt mit den städtischen Behörden zu suchen.