Einbeck (red). Die Förderung der Elektromobilität in Einbeck wurde durch die Verlängerung der kostenfreien Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge um drei Jahre fortgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2023 war es möglich, acht Stunden lang kostenfrei mit einem Elektrofahrzeug, gekennzeichnet durch ein „E-Kennzeichen“ und Parkscheibe, zu parken. Die Gebührenbefreiung wurde nun bis zum Jahr 2026 verlängert.
Allerdings gibt es eine Änderung in Bezug auf die Dauer des kostenfreien Parkens. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Höchstparkdauer sechs Stunden, im Jahr 2025 wird sie auf drei Stunden verkürzt, und im Jahr 2026 ist nur noch eine Stunde kostenloses Parken gestattet. Mit dem Ablauf des Elektromobilitätsgesetzes im Jahr 2026 endet auch die Parkgebührenbefreiung. Die neue Parkdauer von sechs Stunden für das Jahr 2024 ist durch eine blaue Plakette an jedem Parkscheinautomaten erkennbar.
Matthias Zaft, Leiter des Straßen- und Grünflächenmanagements, teilte außerdem mit, dass die Stadt im Jahr 2023 etwa 230.000 € an Gebühren aus Parkscheinautomaten eingenommen hat.
Foto: Stadt Einbeck