Einbeck (red). Seit dem 01. Januar sind Bauanträge nach § 3a der Niedersächsischen Bauordung (NBauO) ausschließlich elektronisch zu übermitteln.
Die Bauaufsicht der Stadtverwaltung Einbeck nimmt seit Beginn des Jahres Bauanträge ebenfalls digital entgegen. Konnten im Zuge einer Übergangsfrist Anträge im Januar noch in Papierform abgegeben werden, ist die ab dem kommenden Monat nicht mehr möglich. Mit dem 01. Februar werden in Papierform eingehende Anträge nicht mehr bearbeitet und gegen Portokosten an die antragsstellende Person zurückgeschickt.
„Eine erfreuliche Entwicklung und ein weiterer, wichtiger Schritt hinsichtlich einer voranschreitenden Digitalisierung in der Stadtverwaltung.“, so Bürgermeisterin Frau Dr. Michalek.
Folgende Anträge gilt es künftig digital einzureichen:
- Abbruchanzeige gem. § 60 NBauO
- Mitteilung gem. § 62 NBauO
- Bauantrag gem. § 63 NBauO
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gem. § 66 NBauO
- Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gem. § 70 NBauO
- Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung
Die Links zu den unterschiedlichen Antragsarten können auf der Website der Stadt Einbeck unter der Kategorie Online-Rathaus eingesehen werden, ein kleiner Pfad zur Veranschaulichung, an welcher Stelle der entsprechende Antrag digital eingereicht werden kann, findet sich als kurze Screenshot-Reihe im Anhang. Natürlich kann auch via Link direkt auf das Antragsportal zugegriffen werden.
Natürlich wird niemand, der einen Antrag stellen möchte und sich beim Umgang mit digitalen Vorgängen nicht ganz sattelfest fühlt, allein gelassen. In Einzelfällen steht die Stadtverwaltung übergangsweise mit Rat und Tat Helfenden zur Seite. Außerdem wird vom Fachbereich III aktuell eine Anleitung erstellt, damit sich Antragsstellende stets auf sicheren digitalen Pfaden bewegen.