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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (red).  Der Landkreis Northeim beabsichtigt, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Ilme auf dem Gebiet der Städte Einbeck und Dassel im Landkreis Northeim amtlich festzusetzen. Ziel ist es, Schäden durch Hochwasser zu verringern bzw. zu vermeiden. Das öffentliche Beteiligungsverfahren läuft bis zum 20. März 2024.

Informationen zum laufenden Beteiligungsverfahren sowie die ausgelegten Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilme können online auf der Website des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.

Eine Einsicht in die Unterlagen kann auch vor Ort bei den Städten Einbeck und Dassel oder auch bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Northeim (Zimmer 160 Anbau) bis zum 05.03.2023 erfolgen. Um eine telefonische Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins für die Einsichtnahme unter der Nummer 05551/708-143 wird gebeten.

Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilme sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, etwaige Einwände oder Anregungen zum aktuellen Verordnungs-Entwurf beziehungsweise zu dem auf den Übersichtskarten erfassten Gebiet vorzubringen. Mit einer Einwendung können Bürger*innen beispielsweise unplausibel erscheinende Abbildungen in den Karten mitteilen und eine Anpassung dieser anregen.

Einwände und Anregungen können schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., oder per Brief an den FB 44 - Regionalplanung und Umweltschutz erfolgen (Adresse: Landkreis Northeim, FB 44 Regionalplanung und Umweltschutz, Medenheimer Str . 6/8, 37154 Northeim).

Nachdem die Einwände abgewogen worden sind, folgt bei Bedarf ein Erörterungstermin mit den Einwender*innen. Nach einer Beratung bzw. einem Beschluss der Verordnung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag kann die Verordnung daraufhin mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim in Kraft treten.

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