Northeim (lpd). Alle Maßnahmen, die zur Verhinderung der Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Northeim angeordnet wurden, sind mit dem 19. Februar 2024 per Allgemeinverfügung aufgehoben. Es wurden bisher keine weiteren Ausbrüche festgestellt.
Am 18. Januar 2024 war im Einbecker Ortsteil Holtensen in einem Hühnermobil die Geflügelpest festgestellt worden. Der betroffene Betrieb wurde gesperrt, die Tiere, die noch nicht verendet waren, wurden aus seuchenhygienischen Gründen tierschutzgerecht getötet. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurde per Allgemeinverfügung rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet.
Die getroffenen Maßnahmen haben offenbar bald Wirkung gezeigt, denn es hat keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest gegeben. Die angeordnete Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb konnte deshalb zum 10. Februar 2024 aufgehoben werden. Zum 19. Februar 2024 ist nun auch die Überwachungszone aufgehoben, sodass für Geflügelhalter*innen die zuvor angeordneten Regelungen in Bezug auf die Verhinderung der Ausbreitung der Geflügelpest nicht mehr gelten.
Amtstierärztin Dr. Katrin Göbel ruft Geflügelhalter*innen auch weiterhin zu Achtsamkeit auf: „Alle Geflügelhalter werden im Interesse ihrer Tiere gebeten, auch nach Aufhebung der Sperrbezirke die jederzeit geltenden, tierseuchenrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass Wildvogelkontakt verhindert wird und bei Verdacht auf Geflügelpest unverzüglich das Veterinäramt informiert werden muss“.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim, in der die Aufhebung der angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der Geflügelpest veröffentlicht wurde, ist unter www.landkreis-northeim.de/aufhebung_ueberwachungszone einzusehen