Einbeck (red). Bei den Eigentümern von Altbauten besteht seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang des Jahres Verunsicherung über die Pflichten sowie Fördermöglichkeiten rund um den Tausch von Heizungsanlagen im Rahmen der gleichzeitig neu aufgelegten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das hat die Geschäftsstelle des Fachwerk5Ecks festgestellt.
„Seit einiger Zeit häufen sich in unserer Fachwerk-Sprechstunde Fragen von Eigentümern rund um die Fördermöglichkeiten beim Tausch von Heizungsanlagen. Deshalb haben wir auf unserer Website wohnraum5eck.de unter der Rubrik ‚Wissen‘ sowohl die Fördermöglichkeiten, als auch Antworten auf wiederkehrende Fragen übersichtlich zusammengestellt“, erklärt Imke Heyen. Diese gelten für alle Bestandsgebäude – nicht nur Fachwerkhäuser.
Denn insgesamt ist für den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, einiges an Zuschüssen zu holen. Derzeit gibt es sie allerdings nur für Einfamilienhäuser. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Unternehmen und andere müssen sich noch etwas gedulden, bis die passende Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) freigeschaltet wird.
Welche Heizungsanlagen förderfähig sind und wie die Förderung beantragt werden kann, gehört zu den häufig gestellten Fragen, die auf der Website beantwortet werden. „Außerdem müssen längst nicht alle Eigentümer von Altbauten ihre Heizungsanlage austauschen. Das befürchten nämlich sehr viele. Wer aber eine Heizung hat, die jünger als 30 Jahre alt ist und sich noch reparieren lässt, ist nicht dazu verpflichtet. Heizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, müssen nur unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden“ erklärt Heyen weiter. Die Frage nach der Wahl des richtigen Heizungssystems sei unter den derzeitigen Bedingungen allerdings nicht so einfach zu beantworten, da dies, wie so oft im Gebäudebestand, von vielen individuellen Faktoren abhänge.
Die Termine für Fachwerk-Sprechstunden im Mai sind: am 8. Mai in Osterode, 15. Mai in Duderstadt und 27. Mai in Hann. Münden oder nach telefonischer Vereinbarung.
Link zur Website: www.wohnraum5eck.de/wissen/heizungsfoerderung
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