Einbeck (red). Die Stadt Einbeck ist verpflichtet, alle 5 Jahre ihren Lärmaktionsplan zu evaluieren und fortzuschreiben. Demnach liegen aufgrund des Straßenverkehrs auf der Bundesstraße B3 Lärmauswirkungen im Bereich der Ortschaften Salzderhelden und Vogelbeck (hier: Ortsteil Müllershausen) vor.
Die Stadt kann hier nur entsprechende Lärmschutzmaßnahmen empfehlen. Für die Durchführung der Maßnahmen ist der Straßenbaulastträger, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, zuständig. Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes findet am 7. Mai, um 17 Uhr, in der Multifunktionshalle am Kohnser Weg in Einbeck eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung statt.
Nähere Informationen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes finden. Sie auf der Website der Stadt Einbeck unter https://ris.kdgoe.de/EIN_public/vo020?VOLFDNR=1002351&refresh=false