Einbeck (red). Am vergangenen Freitag, 31. Mai, stellte das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Einbeck fest, dass in der öffentlichen Parkanlage am Bäckerwall widerrechtlich Müll entsorgt wurde.
Das Ablegen von Müll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten. Es ist nicht nur nicht schön anzusehen, sondern es birgt ebenso Gefahren für Flora und Fauna. So können bspw. illegal entsorgte Grünabfälle für die Verbreitung nicht heimischer Pflanzenarten sorgen, welche die etablierten Arten verdrängen. Für Tiere ist die widerrechtliche Abfallentsorgung ebenfalls gefährlich. Vergiftungen oder schwere Verletzungen sind mögliche Folgen.
Hinweise bitte ans Ordnungsamt
Illegale Müllentsorgung kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. In schweren Fällen, wenn eine große Umweltbelastung vorliegt, kann diese Art der Müllentsorgung für die Verursachenden mit einer Freiheitsstrafe enden.
Weder Polizei noch Stadtverwaltung konnten bisher die Verursacher:innen ausfindig machen. Bei sachdienlichen Hinweisen zu dieser Müllentsorgung, und in allen anderen Fällen von illegal entsorgtem Müll, wenden Sie sich bitte an das Einbecker Ordnungsamt oder die Polizei.
Foto: Stadt Einbeck