Northeim/Einbeck (r). Integrationskurse sollen die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen fördern, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Bei der Kreisvolkshochschule Northeim läuft gerade der 75. Kurs dieser Art. Dort werden Menschen zum Beispiel aus dem Irak, Afghanistan, dem Sudan, Aserbaidschan, Kasachstan oder China unterrichtet. Die KVHS hat Impressionen und Interviews aus dem Kurs in einem Video zusammengefasst. Es kann über die Homepage www.kvhs-northeim.de angesehen werden.
Die KVHS bietet Integrationskurse seit März 2005 an. Allgemeine und Alphabetisierungsintegrationskurse gibt es regelmäßig in Northeim, Einbeck, Uslar und Bad Gandersheim. Nach Einschätzung der Bildungseinrichtung sind sie ein sehr wichtiger gesellschaftlicher Beitrag zur gelingenden Integration. Die Kurse umfassen in der Regel 600 Unterrichtsstunden. Außerdem gibt es Orientierungskurse mit 100 Unterrichtsstunden. Für Menschen mit besonderen Lernbedarfen gibt es spezielle Integrationskurse mit bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten. Am Ende eines jeden Kurses findet eine Abschlussprüfung statt.
Wer darf teilnehmen?
Berechtigt zur Teilnahme sind alle Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus, ausländische Menschen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürgerinnen und -bürger sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze), Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive, bestimmte Geduldete und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz.
Wer muss teilnehmen?
Verpflichtet zur Teilnahme sind neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können oder die noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Ausländerinnen und Ausländer, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden, Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und von den Trägern der Grundsicherung zur Teilnahme aufgefordert werden.
Seit Anfang 2017 können auch Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz durch die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Interessenten im Asylverfahren aus den Ländern Irak, Iran, Syrien, Somalia und Eritrea können einen Antrag auf Zulassung stellen. Dafür kann die wöchentlich angebotene Sprachberatung der Kreisvolkshochschule in Northeim, Wallstraße 40, (donnerstags 10 bis 12 Uhr) oder in Einbeck, Hullerser Straße 19 (dienstags 10 bis 12 Uhr) genutzt werden.
Foto: Senger