Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Einbeck (r). Die Grundsteuern 2018 werden in Höhe der für das Kalenderjahr mit Bescheid festgesetzten Vierteljahresbeträge jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2018 fällig, Jahresbeträge bis
15,- € am 15.08.2018, Jahresbeträge bis 30,- € zu je einer Hälfte am 15.02. und am 15.08.2018. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden ebenfalls zu den vorgenannten Terminen fällig.

Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, werden die Grundbesitzabgaben 2018 in einem Betrag am 01.07.2018 fällig.

Bei Abgabenpflichtigen, die am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von den vereinbarten Konten abgebucht.

Abgabenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge bis zu den vorstehend aufgeführten Fälligkeiten zu entrichten.

Der nächste Vierteljahresbetrag ist am 15. Mai 2018 fällig.

 

 

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255