Einbeck (red). Zum 31. Dezember 2024 müssen wieder die Strom-, Gas- und Wasserzähler abgerechnet werden. Dazu müssen alle Zähler im Versorgungs-/Netzgebiet der Stadtwerke Einbeck abgelesen werden. Die Stadtwerke Einbeck bitten ihre Kunden, wie in den vergangenen Jahren auch, die Zählerstände wieder selbst abzulesen und zu übermitteln.
Unabhängig davon, mit welchem Lieferanten ein Energieliefervertrag besteht, sind die Stadtwerke Einbeck als örtlicher Netzbetreiber für die Erfassung aller Zählerstände im gesamten Stadtgebiet inkl. aller Ortsteile zuständig. Die zum Jahresende abgelesenen Zählerstände werden an den jeweiligen Energielieferanten weitergeleitet.
Die betroffenen Anschlussnutzer erhalten ab dem 22. November 2024 eine Benachrichtigung (E-Mail oder Ablesekarte) zur Ablesung, in der die Möglichkeiten der Übermittlung aufgezeigt werden.
Bis zum 20. Dezember 2024 können sich die Kunden in das Internetportal der Stadtwerke Einbeck einloggen und die Zählerstände eingeben oder einen der anderen digitalen Übertragungswege nutzen. Alternativ zur elektronischen Abgabe kann auch die Ablesekarte per Post (portofrei) zurückgeschickt werden.
Die Stadtwerke Einbeck würden sich freuen, wenn viele Kunden einen der digitalen Wege nutzen, da dieses Zeit und zusätzliche Kosten in der weiteren Zählerstandsverarbeitung erspart.
Von einer persönlichen Abgabe der Ablesekarten bzw. der Zählerstände im Service-Center der Stadtwerke bitten die Stadtwerke Einbeck Abstand zu nehmen. Sollten die Zählerstände nicht termingerecht vorliegen, wird die Verbrauchsmenge entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf der Basis der Vorjahre geschätzt und abgerechnet.