Einbeck (red). Der Jahreswechsel steht vor der Tür, doch auch dieses Jahr gilt in der Kernstadt Einbecks ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie II (z. B. Raketen, Knallkörper, Schwärmer). Das Verbot betrifft den 31. Dezember 2024 und den 1. Januar 2025 und dient der Vermeidung von Bränden und Unfällen. In der Kernstadt umfasst die Verbotszone folgende Bereiche:
- Marktplatz
- Hallenplan
- Straßen: Marktstraße, Maschenstraße, Tiedexer Straße, Götgengasse, Breil, Pastorenstraße, Auf dem Steinwege (bis zur Einmündung „Haspel“), Oleburg, Wolperstraße, Franz-Cestnik-Platz, Judenstraße, Pfänderwinkel, Lange Brücke, Münsterstraße, Knochenhauerstraße, Hören, Geiststraße, Breiter Stein und Neue Straße
Zusätzlich besteht ein generelles Feuerwerksverbot innerhalb eines Umkreises von 200 Metern zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern.
Die Stadt Einbeck weist darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und mit einer Geldbuße belegt werden.
Bitte halten Sie sich an die geltenden Regelungen, um einen sicheren Jahreswechsel für alle zu gewährleisten.