Einbeck (red). Zum heutigen 1. März 2025 verlieren die blauen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Ab diesem Datum muss das alte Kennzeichen gegen ein grünes Versicherungskennzeichen ausgetauscht werden.
Da die Kennzeichen und der Versicherungsschutz jährlich zum 1. März ablaufen, ist es zwingend erforderlich, das neue Kennzeichen rechtzeitig bei der Versicherung zu beantragen und gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Wer nach dem 1. März mit einem alten Kennzeichen fährt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs – das bedeutet nicht nur, dass Fahrer oder Fahrerin bei einem Unfall selbst für den entstandenen Schaden haften, sondern es handelt sich zudem um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Das neue grüne Versicherungskennzeichen ist direkt bei der jeweiligen Versicherung erhältlich.