Einbeck/Northeim (red). Ab 1. April wird im Landkreis Northeim die Bezahlkarte (SocialCard) für Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Diese guthabenbasierte Debitkarte ersetzt die bisherige Auszahlung der Leistungen per Banküberweisung oder Scheck und bietet eine sichere Lösung zur Abwicklung von Sozialleistungen.
Mit der Einführung der Bezahlkarte sollen die Auszahlungen effizienter und sicherer gestaltet werden. Die Karte kann deutschlandweit genutzt werden und ermöglicht die bargeldlose Bezahlung von Waren und Dienstleistungen. Durch die Anbindung an das VISA-Netzwerk wird eine breite Akzeptanz sichergestellt. Zudem reduziert die Karte den Verwaltungsaufwand für Bargeldauszahlungen erheblich.
Die Bezahlkarte wird mit einem festgelegten Betrag aufgeladen und kann für alltägliche Einkäufe zur Deckung notwendiger Bedürfnisse genutzt werden. Eine Überziehung ist nicht möglich. Die Bargeldauszahlung ist auf 50 Euro pro Person und Monat begrenzt, Überweisungen sind nicht gestattet. In besonderen Fällen kann die zuständige Leistungsbehörde höhere Beträge genehmigen, sofern diese für zwingend erforderliche Ausgaben benötigt werden.
Die Karte wird an alle volljährigen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Northeim ausgegeben. Rund 720 Personen erhalten sie noch im März.
Zur Vorbereitung auf die Einführung bleibt der Bereich „Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ im Landkreis Northeim in dieser Woche (10. bis 14. März) geschlossen. In dieser Zeit können keine Leistungen ausgezahlt werden. Alle betroffenen Leistungsempfänger wurden im Vorfeld schriftlich informiert.
Die Bezahlkarte erfüllt alle relevanten Sicherheitsanforderungen und gewährleistet eine datenschutzkonforme Nutzung.
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